Bei dieser attraktiven Vertragsart bleibt die Leasinggesellschaft Eigentümer des Warengutes/Equitments, Sie leasen es für den definierten Zeitraum und zahlen für deren Nutzung Leasingraten. Endet die Laufzeit, haben SIe grundsätzlich mehre Optionen;
1.Sie geben der Leasinggesellschaft
das geleaste Warengut zurück.
2. Sie verlängern der Leasingvertrag
3. Sie übernehmen Ihr Warengut*
*in EInzelfällenorientiert sich der Übernahmewert am Marktwert.