Steuern und Leasing

Wie Leasingraten steuerlich wirken, was in der Bilanz passiert und worauf Sie bei der Umsatzsteuer achten sollten.

Wichtig: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung hängt vom konkreten Vertrag und Ihrer Situation ab, in Österreich und der Schweiz gelten zum Teil andere Regeln. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Leasingraten als Betriebsausgabe

Wird das Leasingobjekt der Leasinggesellschaft zugerechnet, können Sie die Leasingraten in der Regel als Betriebsausgabe ansetzen. Sie mindern damit Ihren steuerpflichtigen Gewinn in dem Jahr, in dem sie anfallen.

Eine Sonderzahlung zu Beginn wird häufig über die Laufzeit verteilt. Wie das in Ihrem Fall gehandhabt wird, klärt Ihre Steuerberatung.

Wem wird das Objekt zugerechnet?

Entscheidend ist, wer wirtschaftlicher Eigentümer ist. In Deutschland orientiert sich das an den sogenannten Leasingerlassen. Eine wichtige Faustregel: Liegt die Grundmietzeit zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, wird das Objekt in der Regel der Leasinggesellschaft zugerechnet.

  • Zurechnung bei der Gesellschaft: Sie buchen die Raten als Aufwand, das Objekt erscheint nicht in Ihrer Bilanz.
  • Zurechnung bei Ihnen: Etwa beim Mietkauf aktivieren Sie das Objekt, schreiben es ab und setzen den Zinsanteil als Aufwand an.

Bilanz und Rating

Bleibt das Objekt bei der Leasinggesellschaft, verlängert sich Ihre Bilanz nicht. Das kann die Eigenkapitalquote schonen und wirkt sich bei Banken häufig positiv auf das Rating aus. Für Unternehmen, die nach internationalen Standards bilanzieren, gelten eigene Regeln.

Umsatzsteuer beim Leasing

Beim klassischen Leasing enthält jede Rate Umsatzsteuer, die Sie als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen in der Regel laufend als Vorsteuer geltend machen. Beim Mietkauf wird die Umsatzsteuer meist zu Beginn auf den gesamten Kaufpreis fällig.

Checkliste für das Gespräch mit Ihrer Steuerberatung

  1. Welches Leasingmodell ist geplant, und wem wird das Objekt zugerechnet?
  2. Gibt es eine Sonderzahlung, und wie wird sie verteilt?
  3. Wie wirkt sich das Modell auf Bilanz und Rating aus?
  4. Wie wird die Umsatzsteuer behandelt?

Konzept mit steuerlichem Blick

Wir stimmen das Leasingkonzept gern gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung ab.

Kostenlos und unverbindlich
Schritt 1 von 3 · Ihr Vorhaben

Was möchten Sie leasen?

Drei kurze Angaben genügen. Den Rest erledigen wir: Ihr Konzept – done for you.

Leasingobjekt

Zwischen 5.000 € und 500.000 €

Bitte geben Sie einen Betrag zwischen 5.000 € und 500.000 € ein.

Wunschlaufzeit
Kostenlos und unverbindlich