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EU Inc.: Die 48-Stunden-Firma wackelt — was Gründer jetzt wissen müssen

Eine Kapitalgesellschaft für alle 27 Mitgliedstaaten, digital gegründet, ohne Mindestkapital: Das verspricht der EU-Vorschlag zur „EU Inc.“. In den Verhandlungen wird er gerade spürbar zurückgeschnitten. Was im Entwurf steht, wo es hakt — und warum Sie mit Ihrer Gründung nicht auf Brüssel warten sollten.

MC Masko ConsultingRedaktion · Fachbeitrag 19. Oktober 20268 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission hat am 18. März 2026 die „EU Inc.“ vorgeschlagen: eine europaweit einheitliche Kapitalgesellschaft, digital in 48 Stunden gegründet, für unter 100 € und ohne Mindestkapital.
  • In den Verhandlungen schrumpft der Entwurf: Im Kompromisstext der Mitgliedstaaten fehlt laut Berichten das zentrale EU-Register, die einheitliche Besteuerung von Mitarbeiteroptionen steht zur Disposition. Gründer und Investoren protestieren öffentlich.
  • Selbst bei einer Einigung bis Jahresende ist die EU Inc. frühestens um 2028 nutzbar. Wer heute gründet, gründet mit GmbH, UG oder FlexCo — und sollte die Struktur so aufsetzen, dass ein späterer Wechsel möglich bleibt.

Selten hat ein Brüsseler Gesetzesvorschlag in der Gründerszene so viel Hoffnung ausgelöst. Wer heute in Europa eine Firma aufbaut, jongliert mit 27 Gesellschaftsrechten, 27 Registern und sehr unterschiedlichen Notar- und Formvorschriften. Viele wachstumsstarke Start-ups gründen deshalb gleich in den USA. Die EU Inc. soll das umdrehen. Ob sie es kann, entscheidet sich gerade — und die Signale aus den Verhandlungen sind gemischt. Dieser Beitrag ordnet ein, was feststeht, was wackelt und was das für Ihre Planung bedeutet.

Die Idee: eine Firma für 27 Länder

Hinter der EU Inc. steht das Konzept des sogenannten „28. Regimes“: Neben die 27 nationalen Rechtsordnungen tritt ein zusätzlicher, freiwilliger europäischer Rahmen. Niemand muss ihn nutzen — aber wer ihn wählt, bekommt in allen Mitgliedstaaten dieselbe Gesellschaftsform mit denselben Regeln.

Angestoßen hat die Debatte eine Initiative aus der Start-up-Szene: Die Kampagne EU–INC rund um den österreichischen Investor Andreas Klinger wirbt seit Oktober 2024 für eine einheitliche europäische Rechtsform. Im Januar 2026 kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Vorhaben in Davos an, im März folgte der Gesetzesvorschlag. Er ist als Verordnung angelegt — würde also unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten, ohne nationale Umsetzungsgesetze.

Was im Entwurf der Kommission steht

BausteinKommissions­vorschlag vom 18. März 2026
Gründungvollständig digital, Ziel: binnen 48 Stunden
Kostenunter 100 € im Standardverfahren
Mindestkapitalkeines — Gläubigerschutz über Bilanz- und Solvenztest vor Ausschüttungen
Anteiledigitale Übertragung ohne notarielle Beurkundung; verschiedene Anteilsklassen möglich
Mitarbeiter­beteiligungEU-weites Optionsmodell; Besteuerung erst beim Verkauf der Anteile
Registerzentrales digitales EU-Register; Unternehmensdaten nur einmal melden
Sitzinnerhalb der EU frei wählbar, keine Benachteiligung durch nationale Regeln
Steuern, Arbeitsrecht, Mit­bestimmungbleiben national geregelt
Wechsel bestehender Firmenper Formwechsel, Verschmelzung oder Spaltung möglich

Ein Punkt wird in der Debatte oft verkürzt: „Kein Mindestkapital“ heißt nicht „kein Gläubigerschutz“. Der Entwurf ersetzt das Stammkapital durch einen Test nach angelsächsischem Vorbild. Bevor Geld an die Gesellschafter fließt, muss die Geschäftsleitung bestätigen, dass die Gesellschaft ihre Verbindlichkeiten in den folgenden zwölf Monaten bedienen kann. Wer das bestätigt, braucht eine belastbare Liquiditätsplanung — sonst haftet er für eine falsche Erklärung.

Warum es in Brüssel hakt

Die EU Inc. durchläuft das ordentliche Gesetzgebungsverfahren: Parlament und Rat — also die Regierungen der Mitgliedstaaten — müssen sich auf einen gemeinsamen Text einigen. Für steuerliche Bausteine gilt Einstimmigkeit. Gegenwind kommt aus drei Richtungen:

  • Notariate: Der Deutsche Notarverein spricht von einem Systembruch im europäischen Gesellschaftsrecht. Er bemängelt die digitale Selbstauskunft statt einer belastbaren Identitätsprüfung und warnt — wie die Bundesnotarkammer — vor Strohmann-Gründungen und Geldwäscherisiken.
  • Gewerkschaften: Der Europäische Gewerkschaftsbund befürchtet, dass Firmen sich dort registrieren, wo Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung schwächer sind, und anderswo tätig werden.
  • Mitgliedstaaten: Sie verteidigen ihre Hoheit über Steuern, Register und Arbeitsrecht. Der deutsche Bundesrat begrüßte im Juli zwar das Ziel schnellerer Gründungen, sieht aber Steuer- und Arbeitnehmerfragen außerhalb der gewählten Rechtsgrundlage.

Die Folgen zeigen sich in den Kompromisstexten der Ratspräsidentschaft: Laut Berichten ist das zentrale Register gestrichen, die einheitliche Besteuerung von Mitarbeiteroptionen wird verhandelt, Optionsprogramme sollen auf Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und unter 450 Mio. € Umsatz begrenzt werden, und bei der Gründung sind strengere Kontrollen vorgesehen. Im Parlament liegen zum Bericht des Berichterstatters René Repasi über 1.400 Änderungsanträge vor; die Abstimmung im Rechtsausschuss wurde verschoben.

Die Gegenreaktion ist laut. Am 10. September warnten Gründer und Investoren in einem Brandbrief — das Handelsblatt berichtete von rund 26.000 Unterzeichnern —, die Rechtsform werde ohne ihre Kernelemente unbrauchbar. Am 15. Oktober legte die Initiative EU–INC nach und wandte sich direkt an die Staats- und Regierungschefs: Die ursprünglich gedachte EU Inc. gebe es in den Verhandlungstexten praktisch nicht mehr, übrig bleibe kaum mehr als eine schnelle Gründung. In Österreich fordert ein offener Brief an das Justizministerium, zumindest die freie Sitzwahl zu sichern. Rückendeckung kommt aus der Kommission: Binnenmarktkommissar Stéphane Séjourné stellt sich gegen eine Verwässerung, gerade bei den Mitarbeiteroptionen.

Warum das kein Detailstreit ist: Ohne zentrales Register läuft die Gründung wieder über 27 nationale Verfahren — aus „eine Firma, ein Verfahren“ wird „schneller gründen“. Und ohne einheitliche Regeln für Mitarbeiteroptionen fehlt Europas Start-ups weiterhin der wichtigste Hebel im Wettbewerb um Fachkräfte.

EU Inc., GmbH oder FlexCo?

Für Gründer im DACH-Raum stellt sich die Frage konkret: Was bringt die EU Inc. gegenüber den Rechtsformen, die heute verfügbar sind? Der Vergleich mit dem Stand des Kommissionsentwurfs:

EU Inc. (Entwurf)GmbH (DE)UG (DE)FlexCo (AT)
Statusnicht gründbargeltendes Rechtgeltendes Rechtgeltendes Recht seit 2024
Mindestkapitalkeines25.000 €ab 1 €, Pflichtrücklage10.000 €
Notar bei GründungKontrollen möglich, Rat will verschärfenja, auch per Videoja, auch per Videoja
Anteilsübertragungdigital, ohne Notarnotarielle Beurkundungnotarielle Beurkundungauch per Privaturkunde über Anwalt oder Notar
MitarbeiterbeteiligungEU-Optionsmodell geplant, umstrittenvertraglich, z. B. virtuelle AnteilevertraglichUnternehmenswert-Anteile ohne Stimmrecht

Die Faustregel: Für regional tätige Unternehmen mit stabilem Gesellschafterkreis bleiben GmbH und FlexCo auf absehbare Zeit die bessere Wahl — eingespielt bei Banken, Steuerberatern und Gerichten. Interessant wird die EU Inc. für investorenfinanzierte Unternehmen mit grenzüberschreitenden Finanzierungsrunden und für Gruppen mit Tochtergesellschaften in mehreren Ländern — vorausgesetzt, Register, Optionsmodell und Sitzwahl überleben die Verhandlungen.

Was die Bank daraus macht

Rechtsform hin oder her — finanziert wird ein Unternehmen nach seinen Zahlen. Das gilt für die EU Inc. genauso wie für jede GmbH.

Aus der Bankersperspektive

Null Mindestkapital ist kein Finanzierungskonzept. Eine Bank fragt nicht, wie günstig die Gründung war, sondern ob das Unternehmen seinen Kapitaldienst tragen kann. Sie sieht auf Eigenmittel, Planzahlen und Sicherheiten — bei jungen Gesellschaften in aller Regel ergänzt um eine persönliche Bürgschaft der Gründer. Daran ändert die Rechtsform nichts.

Hinzu kommt: Eine neue Rechtsform ist in Ratingsystemen, Kreditprozessen und Förderrichtlinien zunächst unbekannt. Bis Hausbanken, Förderinstitute und Bürgschaftsbanken die EU Inc. routiniert verarbeiten, vergehen erfahrungsgemäß Jahre. Der Solvenztest des Entwurfs ist dagegen eine gute Nachricht: Wer eine rollierende Liquiditätsplanung über zwölf Monate führt, erfüllt ihn — und hat genau die Unterlage, die jede Bank sehen will.

Der realistische Zeitplan

ZeitpunktSchritt
Oktober 2024Start der Kampagne EU–INC
Januar 2026Ankündigung durch Ursula von der Leyen in Davos
18. März 2026Verordnungsvorschlag der Kommission
Juli 2026Stellungnahme des deutschen Bundesrats
10. September 2026Brandbrief von Gründern und Investoren
15. Oktober 2026Appell der Initiative an die Staats- und Regierungschefs
Ende Oktober 2026Mitgliedstaaten wollen ihr Verhandlungsmandat festlegen
Ende 2026politische Einigung angestrebt
frühestens ab 2028Anwendung — laut Entwurf zwölf Monate nach Inkrafttreten

Selbst im besten Fall vergehen also noch mehr als ein Jahr bis zur ersten EU Inc. Danach brauchen Register, Banken, Steuerverwaltungen und Gerichte Zeit, um mit der neuen Form umzugehen. Verzögert sich die Einigung, verschiebt sich alles entsprechend.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Nicht auf Brüssel warten. Wer 2026 oder 2027 eine Gesellschaft braucht, gründet nach geltendem Recht. Ein späterer Wechsel ist laut Entwurf vorgesehen — verlorene Monate holen Sie nicht zurück.
  2. Rechtsform am Geschäftsmodell ausrichten, nicht an Schlagzeilen: Markt, Gesellschafterkreis und geplanter Finanzierungsweg entscheiden.
  3. Gesellschaftervertrag und Beteiligungsliste sauber halten. Klare Regeln zu Vesting, Ausscheiden und Anteilsklassen erleichtern jede spätere Umwandlung.
  4. Mitarbeiterbeteiligung national lösen — mit virtuellen Anteilen in Deutschland oder Unternehmenswert-Anteilen der FlexCo in Österreich.
  5. Liquidität zwölf Monate voraus planen. Das verlangt der Solvenztest der EU Inc. — und jede Bank schon heute.
  6. Die drei Knackpunkte beobachten: zentrales Register, Optionsmodell, freie Sitzwahl. Bleiben sie erhalten, lohnt sich ein zweiter Blick auf die EU Inc.

EU-Inc.-Check für Gründer

  • Gründungszeitpunkt festgelegt — unabhängig vom Brüsseler Zeitplan
  • Rechtsform passend zu Markt, Gesellschaftern und Finanzierung gewählt
  • Gesellschaftervertrag mit Blick auf einen späteren Formwechsel geprüft
  • Mitarbeiterbeteiligung nach geltendem Recht geregelt
  • Rollierende Zwölf-Monats-Liquiditätsplanung aufgesetzt
  • Finanzierungsunterlagen bankfähig vorbereitet
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine fachliche Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Er beschreibt den Stand der Verhandlungen am 19. Oktober 2026; der endgültige Text der Verordnung kann sich bis zur Einigung noch deutlich ändern. Lassen Sie Ihre Gründungsstruktur im Einzelfall rechtlich und steuerlich prüfen.

Häufige Fragen zur EU Inc.

Kann ich heute schon eine EU Inc. gründen?

Nein. Es gibt bislang nur den Verordnungsvorschlag der Kommission vom 18. März 2026, über den Parlament und Mitgliedstaaten noch verhandeln. Selbst bei einer Einigung bis Ende 2026 wäre die Rechtsform frühestens um 2028 nutzbar.

Brauche ich bei der EU Inc. wirklich kein Stammkapital?

Laut Entwurf nicht. Stattdessen müssen Bilanz- und Solvenztest bestanden werden, bevor Geld an Gesellschafter ausgeschüttet wird. Für eine Bankfinanzierung brauchen Sie trotzdem Eigenmittel, belastbare Planzahlen und in der Regel Sicherheiten.

Fällt der Notar bei der EU Inc. weg?

Für die Übertragung von Anteilen sieht der Entwurf keine notarielle Beurkundung vor. Bei der Gründung bleiben vorbeugende Kontrollen möglich — auch durch Notare. Die Mitgliedstaaten wollen diese Kontrollen nach aktuellem Stand eher verschärfen.

Kann ich meine GmbH oder FlexCo später in eine EU Inc. umwandeln?

Der Entwurf sieht das vor — per Formwechsel, Verschmelzung oder Spaltung nach den Regeln für grenzüberschreitende Umwandlungen. Wie aufwendig das wird, hängt vom endgültigen Text ab.

Spare ich mit der EU Inc. Steuern?

Nein. Steuern, Arbeits- und Sozialrecht bleiben national. Entscheidend ist weiterhin, wo die Gesellschaft tatsächlich geführt wird — nicht, in welchem Register sie steht.

Quellen: Handelsblatt, 10.09.2026 · EY zum Kommissionsvorschlag · Bundesrat, Beschluss Drs. 238/26 · Deutscher Notarverein, 04.05.2026 · Trending Topics, 15.10.2026 · Tech.eu, 16.10.2026 · AustrianStartups, offener Brief

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