Bonität & Inkasso

Selbstauskunft bei KSV1870, CRIF & Co.

Wo Sie anfragen, was Sie brauchen, was in der Auskunft stehen muss und warum Sie den kostenpflichtigen Auszug meist nicht brauchen.

4 Min. LesezeitStand: Oktober 2026Art. 15 DSGVO
Kurz gesagt
  • Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos und vollständig, bei KSV1870 auch online mit Ausweis und Handynummer.
  • Sie umfasst alle Daten, die Herkunft, die Empfänger mit Namen, die Speicherdauer und eine verständliche Erklärung des Scores.
  • Die Auskunftei hat einen Monat Zeit, in begründeten Fällen bis zu drei Monate.
  • Erst die Auskunft, dann der Löschantrag: So wissen Sie genau, was gespeichert war.

Was Banken, Vermieter und Lieferanten über Ihre Zahlungsfähigkeit erfahren, steht in den Datenbanken der Auskunfteien. Sie haben das Recht, diese Daten kostenlos einzusehen (Art. 15 DSGVO). Das schadet Ihrer Bonität nicht und ist der erste Schritt, um falsche oder veraltete Einträge loszuwerden.

Bei wem Sie anfragen sollten

In Österreich gibt es keine zentrale Bonitätsdatei. Jede Auskunftei führt ihren eigenen Bestand. Für Privatpersonen und Einzelunternehmer sind vor allem KSV1870 und CRIF wichtig, für Unternehmer zusätzlich Dun & Bradstreet und Creditreform.

AuskunfteiSo fragen Sie anWas Sie brauchenDauer laut Anbieter
KSV1870Online über digitalerantrag.ksv.at („Auskunft nach Art 15 DSGVO“), per E-Mail an ksv.auszug@ksv.at oder per Post an KSV1870 Information GmbH, Wagenseilgasse 7, 1120 WienOnline: E-Mail, österreichische Handynummer, Lichtbildausweishöchstens ein Monat, zuletzt im Schnitt rund 10 Tage
CRIFOnline über mycrifdata.at oder per E-Mail an auskunft@crif.comHandysignatur bzw. ID Austria oder Kopie eines Lichtbildausweises (Vorder- und Rückseite), Zustelladressehöchstens 4 Wochen
Dun & Bradstreet AustriaPer E-Mail an eigenauskunft.at@dnb.com, über das Webformular oder per Post an Jakov-Lind-Straße 4/1, 1020 WienName (auch frühere), Geburtsdatum, aktuelle und frühere Adressen, Ausweiskopiehöchstens 4 Wochen
CreditreformSchriftlich an die Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG, Muthgasse 36–40, 1190 Wien, oder an ihren Datenschutzbeauftragten (creditreform@dataprotect.at)formloser Brief mit Ausweiskopie und allen Adressen der letzten Jahregesetzliche Frist: ein Monat

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) verkauft für Privatpersonen Auskünfte von CRIF. Eine eigene Anfrage bei CRIF genügt deshalb in der Regel.

Kostenlos oder kostenpflichtig?

Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos. Das gilt auch für wiederholte Anfragen in angemessenen Abständen, also etwa einmal im Jahr oder nach einem konkreten Anlass. Dun & Bradstreet nennt ausdrücklich zwei kostenlose Auskünfte pro Jahr.

Daneben verkauft der KSV1870 den InfoPass um 48 €. Er ist für die Vorlage bei Vermietern, Arbeitgebern oder Behörden gedacht und kommt schneller. Die kostenlose Auskunft ist dagegen vollständiger: Sie enthält alle gespeicherten Daten, die Empfänger, die Scores und die Löschfristen. Wer nur wissen will, was über ihn gespeichert ist, braucht den InfoPass nicht.

Was in der Auskunft stehen muss

Die Auskunftei muss Ihnen nicht nur die Daten selbst nennen, sondern auch (Art. 15 Abs. 1 DSGVO):

  • wofür sie die Daten verarbeitet,
  • an wen sie die Daten weitergegeben hat, und zwar mit Namen der Empfänger, nicht nur als Kategorie (EuGH C-154/21),
  • woher die Daten stammen, etwa von welchem Gläubiger oder Inkassobüro,
  • wie lange sie die Daten speichern will,
  • bei automatisierter Bewertung: wie der Score zustande kommt, verständlich erklärt.

Sie haben außerdem Anspruch auf eine Kopie der Daten (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Die erste Kopie ist immer kostenlos, auch wenn Sie die Auskunft für einen Streit mit einem Gläubiger brauchen (EuGH C-307/22). Laut Europäischem Gerichtshof muss diese Kopie eine originalgetreue und verständliche Wiedergabe aller Daten sein, notfalls mit Auszügen aus den Unterlagen, in denen sie stehen (EuGH C-487/21, ein Fall gegen CRIF Österreich).

Zum Score hat der Europäische Gerichtshof 2025 in einem österreichischen Fall gegen Dun & Bradstreet entschieden: Die Auskunftei muss das tatsächlich angewendete Verfahren so erklären, dass Sie nachvollziehen können, welche Ihrer Daten wie in das Ergebnis eingeflossen sind. Ein pauschaler Verweis auf Geschäftsgeheimnisse reicht nicht (EuGH C-203/22).

So gehen Sie vor

  1. Anfragen stellenAm einfachsten online bei KSV1870 und CRIF, bei den anderen per E-Mail. Geben Sie auch frühere Adressen und Namen an, sonst finden die Auskunfteien ältere Einträge nicht.
  2. Frist notierenDie Auskunftei hat einen Monat Zeit. Sie darf die Frist um zwei Monate verlängern, muss das aber begründen und Ihnen innerhalb des ersten Monats mitteilen (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
  3. Auskunft prüfenStimmen Name, Geburtsdatum und Adressen? Sind bezahlte Forderungen als bezahlt vermerkt? Stehen Forderungen drin, die Sie bestritten haben? Ist eine Insolvenz noch gespeichert, obwohl sie öffentlich nicht mehr einsehbar ist?
  4. Fehler meldenErst jetzt, mit der vollständigen Auskunft in der Hand. Die Datenschutzbehörde rät davon ab, Auskunft und Löschung im selben Schreiben zu verlangen. Falsche Daten müssen berichtigt, unzulässige gelöscht werden. Wie das geht, lesen Sie im Artikel Eintrag löschen lassen.
  5. Nicht beantwortet?Kommt keine oder eine unvollständige Antwort, können Sie sich kostenlos bei der Datenschutzbehörde beschweren.

Wenn ein Kredit abgelehnt wurde

Lehnt eine Bank Ihren Kreditantrag wegen einer Datenbankabfrage ab, muss sie Ihnen kostenlos mitteilen, welche Datenbank sie abgefragt hat und mit welchem Ergebnis (§ 7 Abs. 4 VKrG). Ab 20. November 2026 gelten mit dem neuen Verbraucherkreditgesetz strengere Regeln. Kreditgeber dürfen dann keine Daten aus sozialen Netzwerken verwenden, und bei einer automatisierten Prüfung haben Sie das Recht, dass ein Mensch die Entscheidung überprüft. Datenbankbetreiber müssen Sie binnen 30 Tagen informieren, wenn sie einen Zahlungsrückstand über Sie eintragen.

Quellen
  1. KSV1870: Digitaler Antrag „Auskunft nach Art 15 DSGVO“
  2. KSV1870: Hilfe und Kontakt für Privatpersonen
  3. CRIF: Wie komme ich zu meiner Selbstauskunft?
  4. Dun & Bradstreet Austria: Selbstauskunft für Privatpersonen
  5. Creditreform: Information nach Art. 14 DSGVO (07/2024)
  6. EuGH 04.05.2023, C-487/21 (Recht auf Kopie, CRIF)
  7. EuGH 27.02.2025, C-203/22 (Dun & Bradstreet Austria)
  8. OGH 27.04.2026, 4 Ob 4/26f (kostenlose Auskunft und InfoPass)
  9. BGBl. I Nr. 36/2026, Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026

Stand Oktober 2026. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Vertretung vor Gericht übernehmen Rechtsanwälte.

Erstgespräch

Lieber gleich mit jemandem sprechen?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Lage, Fristen und den passenden Weg. Vertraulich, vor Ort in Klagenfurt oder per Video.

Leitfaden „Bonität in Österreich“ als BuchLeitfaden „Bonität in Österreich“
kostenlos als PDF