Bonität & Inkasso

Umgang mit Ihrer Bonität in Österreich

Wer Ihre Zahlungsdaten speichert, wie ein Score entsteht, wie lange Einträge bleiben und welche Rechte Sie haben.

4 Min. LesezeitStand: Oktober 2026DSGVO, DSG, GewO
Kurz gesagt
  • Eine zentrale Bonitätsdatei gibt es in Österreich nicht. KSV1870, CRIF, Dun & Bradstreet und Creditreform führen eigene Bestände.
  • Sie können bei jeder Auskunftei kostenlos einsehen, was über Sie gespeichert ist. Das schadet Ihrer Bonität nicht.
  • Falsche Einträge müssen berichtigt, veraltete gelöscht werden. Insolvenzdaten dürfen nicht länger bleiben als in der Ediktsdatei.
  • Reagiert eine Auskunftei nicht, hilft eine kostenlose Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Ob Sie einen Kredit, ein Leasing, einen Handyvertrag oder eine Wohnung bekommen, und ob ein Lieferant Ihrem Betrieb auf Rechnung liefert, hängt oft an Daten, die Sie nie selbst gesehen haben. In Österreich sammeln mehrere private Auskunfteien Informationen über Ihr Zahlungsverhalten und verdichten sie zu einem Score. Sie haben aber mehr Rechte, als viele glauben: Sie können jeden Eintrag einsehen, falsche Daten korrigieren und veraltete löschen lassen.

Wer Ihre Daten hat

Eine zentrale Bonitätsdatei wie die SCHUFA in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Stattdessen führen mehrere Auskunfteien eigene Bestände, alle mit einer Gewerbeberechtigung nach § 152 GewO:

AuskunfteiWas sie führtWer abfragt
KSV1870Wirtschaftsdatenbank zu Unternehmen und Personen, Konsumentenkreditevidenz (alle Kredite und Leasingverträge über 300 €), Warnliste der BankenLieferanten, Händler, Vermieter; Kreditevidenz nur Banken und Leasing, Warnliste nur Banken
CRIFIdentitäts- und Bonitätsdatenbank, Zahlungserfahrungen von über 80 Inkassobüros und AnwältenBanken, Onlinehandel, Mobilfunk, Energie, Versicherungen, Vermieter
Dun & BradstreetWirtschaftsdatenbank, Kreditinformationen vor allem mit UnternehmensbezugUnternehmen im B2B-Geschäft
CreditreformWirtschaftsdatenbank zu fast allen österreichischen Unternehmen, Negativdaten aus InkassoBanken, Leasing, Handel, Telekom

Die Daten stammen aus öffentlichen Registern wie Firmenbuch, Grundbuch und Ediktsdatei, von Banken, Gläubigern und Inkassobüros, aus Lieferantenbefragungen und von Ihnen selbst.

Wie ein Score entsteht

Die Auskunfteien berechnen aus diesen Daten eine Wahrscheinlichkeit, dass Sie in den nächsten zwölf Monaten nicht zahlen. Beim KSV1870 reicht die Skala für Personen und Unternehmen von 100 bis 700: Je niedriger, desto besser, 700 bedeutet Insolvenz. Neben Zahlungsausfällen fließen auch Merkmale ein, die mit Ihrem eigenen Verhalten wenig zu tun haben, etwa Alter, Wohnort oder die Zahl Ihrer Bankverbindungen.

CRIF hat nach eigenen Angaben zu über 90 % der Konsumenten gar keine Zahlungsdaten. Der Score beruht dann vor allem auf Alter, Geschlecht und Adresse. Der Oberste Gerichtshof hat im August 2026 in Verfahren gegen eine Auskunftei, laut Medienberichten CRIF, entschieden, dass dafür keine zugekauften Marketingdaten verwendet werden dürfen. Scores ohne Zahlungsdaten hat er aber nicht grundsätzlich verboten (OGH 6 Ob 148/25w).

Was einen Eintrag auslöst

  • Zahlungsverzug mit Folgen: CRIF speichert eine Forderung nur, wenn der Gläubiger mindestens zweimal gemahnt, auf die Meldung hingewiesen hat und die Forderung unbestritten blieb.
  • Inkasso: Inkassobüros melden ihre Fälle an die Auskunfteien. Ein Inkassofall ist eines der stärksten Negativmerkmale.
  • Kredite: Banken melden jeden Kredit über 300 € an die Kreditevidenz des KSV1870, auch wenn alles pünktlich läuft. Erst Zahlungsanstände, Fälligstellung oder Klage machen daraus ein Problem.
  • Gerichtliche Daten: Insolvenzverfahren und die offenkundige Zahlungsunfähigkeit aus einem Exekutionsverfahren übernehmen alle Auskunfteien aus der Ediktsdatei.

Wie lange Einträge bleiben

Bezahlt heißt nicht gelöscht. Auch erledigte Forderungen bleiben eine Zeit lang gespeichert, weil sie etwas über das Zahlungsverhalten aussagen. Einige Richtwerte, die die Auskunfteien selbst angeben:

KSV1870 Inkasso
3 Jahrenach vollständiger Bezahlung
Kredit pünktlich bezahlt
90 Tagenach der letzten Rate
Kredit nach Zahlungsanstand
5 Jahrenach vollständiger Bezahlung
Insolvenz (Person)
wie Ediktsdateimeist 1 Jahr nach Verfahrensende

Alle Fristen im Detail und wo Gerichte sie gekürzt haben, lesen Sie im Artikel Löschfristen.

Ihre Rechte

RechtWann Sie es nutzenGrundlage
AuskunftKostenlos alle Daten, Herkunft, Empfänger, Speicherdauer und die Logik des Scores erfahrenArt. 15 DSGVO
BerichtigungDaten sind falsch, etwa eine bezahlte Forderung wird als offen geführtArt. 16 DSGVO
LöschungDaten sind veraltet, unrichtig oder wurden nie rechtmäßig gespeichertArt. 17 DSGVO
EinschränkungSie bestreiten die Richtigkeit; bis zur Klärung wird der Eintrag gesperrtArt. 18 DSGVO
WiderspruchEine besondere persönliche Situation spricht gegen die VerarbeitungArt. 21 DSGVO
BeschwerdeDie Auskunftei reagiert nicht oder lehnt zu Unrecht ab; kostenlos bei der DatenschutzbehördeArt. 77 DSGVO, § 24 DSG

In fünf Schritten zu sauberen Daten

  1. Auskünfte einholenKostenlos bei KSV1870 und CRIF, als Unternehmer auch bei Dun & Bradstreet und Creditreform. Wie das geht: Selbstauskunft.
  2. PrüfenStimmen Stammdaten, Beträge und Status? Sind Fristen abgelaufen? Ist eine bestrittene Forderung eingetragen?
  3. Korrigieren lassenSchriftlich, mit Belegen, unter Hinweis auf die passende Vorschrift: Eintrag löschen lassen.
  4. An der Quelle ansetzenFordern Sie auch den Gläubiger oder das Inkassobüro auf, die Meldung zu berichtigen. Bei offenen Forderungen hilft der Artikel Post vom Inkassobüro.
  5. DranbleibenFristen notieren, nach der Korrektur erneut Auskunft verlangen, im Zweifel Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen.

Alle Schritte mit Checklisten und fertigen Briefvorlagen finden Sie im kostenlosen Leitfaden „Bonität in Österreich“.

Wenn hinter den Einträgen mehr steckt

Häufen sich Inkassofälle, Mahnungen und abgelehnte Anfragen, ist die Bonität oft nur das Symptom. Dahinter stehen Zahlungsstockungen, die sich ohne Plan verschärfen. Für Privatpersonen sind die staatlich anerkannten Schuldenberatungen die erste Anlaufstelle, sie beraten kostenlos. Für Unternehmer gilt: Je früher die Lage geklärt wird, desto mehr Wege stehen offen. Einen Überblick gibt der Artikel Sanierung in Österreich.

Quellen
  1. KSV1870: Musterauskunft nach Art. 15 DSGVO (Löschfristen, Scores, Datenbanken)
  2. CRIF GmbH: Datenschutzinformation (Speicherdauer, Score)
  3. Creditreform: Information nach Art. 14 DSGVO (07/2024)
  4. § 152 GewO 1994 (Auskunfteien über Kreditverhältnisse)
  5. EuGH 07.12.2023, C-634/21 (Scoring)
  6. EuGH 07.12.2023, C-26/22 und C-64/22 (Restschuldbefreiung)
  7. OGH 12.08.2026, 6 Ob 148/25w (Marketing-Adressdaten im Scoring)
  8. Datenschutz-Grundverordnung (EUR-Lex)

Stand Oktober 2026. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Vertretung vor Gericht übernehmen Rechtsanwälte.

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