Inkasso

Einzug offener Forderungen durch einen spezialisierten Dienstleister oder Anwalt, wenn ein Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Meist die letzte Stufe vor dem Gericht.

MC Masko ConsultingRedaktion · Finanzlexikon Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit

Inkasso einfach erklärt

Beim Inkasso übergibt ein Gläubiger eine überfällige Forderung an einen Dienstleister, der sie für ihn einzieht. Inkassounternehmen benötigen in Deutschland eine Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz; daneben übernehmen auch Rechtsanwälte das Inkasso. Der Ablauf reicht von schriftlichen und telefonischen Zahlungsaufforderungen über Ratenvereinbarungen bis zum gerichtlichen Mahnverfahren und zur Zwangsvollstreckung.

Zwei Grundformen sind üblich. Beim Auftragsinkasso bleibt die Forderung beim Gläubiger; der Dienstleister arbeitet gegen Gebühr oder Erfolgsprovision. Beim Forderungskauf übernimmt er die Forderung gegen einen Abschlag endgültig. Davon zu unterscheiden ist das Factoring: Dort werden laufende, noch nicht überfällige Forderungen verkauft, um Liquidität zu gewinnen — beim Inkasso geht es um Forderungen, die bereits notleidend sind.

Ist der Schuldner in Verzug, kann der Gläubiger die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung als Verzugsschaden ersetzt verlangen. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen kommen Verzugszinsen und eine Pauschale von 40 Euro hinzu, die auf diese Kosten angerechnet wird. Ob das Geld tatsächlich eingeht, hängt allerdings von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners ab — bei einem insolventen Kunden helfen auch die besten Ansprüche wenig.

Im Mittelstand ist Inkasso die letzte Stufe eines geordneten Debitorenmanagements. Wichtig sind klare Regeln: Ab wann wird gemahnt, wann angerufen, wann abgegeben? Wer zu spät handelt, verliert Geld, weil alte Forderungen schwerer einzutreiben sind. Wer zu früh eskaliert, riskiert Kundenbeziehungen. Bei häufigen Ausfällen lohnt der Blick auf vorgelagerte Absicherungen wie Bonitätsprüfungen oder eine Warenkreditversicherung.

Beispiel aus der Praxis: Ein Großhändler hat bei einem Kunden 18.000 € offen, inzwischen 60 Tage über Fälligkeit; zwei Mahnungen blieben unbeantwortet. Er übergibt die Forderung an ein Inkassounternehmen, das eine Ratenzahlung über sechs Monate aushandelt. Verzugszinsen und Inkassokosten werden dem Kunden als Verzugsschaden in Rechnung gestellt.

Aus der Bankersperspektive

Die Bank liest aus der Offene-Posten-Liste, wie viele Forderungen überfällig sind und wie konsequent Sie nachfassen. Hohe Altbestände ohne Inkasso oder Wertberichtigung wirken wie geschönte Zahlen und mindern den Wert Ihrer Forderungen als Sicherheit.

Häufige Fragen zum Thema Inkasso

Ab wann sollte ich eine Forderung an ein Inkassobüro übergeben?

Wenn die Forderung fällig ist, Mahnungen erfolglos blieben und der Kunde auch auf Anrufe nicht reagiert. Viele Mittelständler legen dafür eine feste interne Frist fest, etwa 30 bis 60 Tage nach Fälligkeit.

Muss der Schuldner die Inkassokosten bezahlen?

Befindet sich der Schuldner in Verzug, kann der Gläubiger die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung als Verzugsschaden verlangen. Gegenüber Unternehmen kommen Verzugszinsen und eine Pauschale von 40 Euro hinzu, die auf diese Kosten angerechnet wird.

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