Wenn Kunden nicht zahlen, trägt ein Plan.
Ein Kärntner Haustechnik-Betrieb gerät durch die Insolvenz eines Bauträgers bei Finanzamt, SVS und Vermieter in Rückstand. Zehn Monate später ist alles bezahlt, ohne Gericht und ohne öffentliche Bekanntmachung.
Volle Auftragsbücher, aber kein Geld am Konto.
Ein Meisterbetrieb für Heizung, Sanitär und Lüftung in Mittelkärnten, seit über fünfzehn Jahren am Markt. Der Inhaber führt ihn als eingetragenes Einzelunternehmen mit neun Beschäftigten, davon zwei Lehrlinge. Der Umsatz liegt bei rund 1,4 Millionen Euro, der Gewinn war in den Vorjahren stabil. Aufträge gibt es genug, auch für die kommenden Monate.
Dann kommen zwei Ausfälle fast gleichzeitig.
- Mai
Über einen Bauträger, für den der Betrieb eine Wohnanlage ausgestattet hat, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Offen sind Schlussrechnung und Haftrücklass: 118.800 € inklusive Umsatzsteuer. Das Projekt machte fast ein Drittel des Jahresumsatzes aus, Material und Löhne dafür sind längst bezahlt.
- Juni
Ein gewerblicher Kunde hält 46.000 € für den Umbau seines Geschäftslokals zurück. Er beruft sich auf Mängel, die sich später als Kleinigkeiten herausstellen.
- Juni bis September
Der Kontokorrentrahmen von 80.000 € ist ausgeschöpft. Der Inhaber zahlt Löhne, die Beiträge an die ÖGK und die Lieferanten weiter. Liegen bleiben die Umsatzsteuer, seine eigenen SVS-Beiträge und die Miete für Werkhalle und Lager.
- September
Mahnungen von Finanzamt und SVS. Der Vermieter setzt eine letzte Frist und kündigt eine Räumungsklage an. Der Inhaber macht den Frühwarn-Check auf dieser Seite, die Ampel steht auf Rot. Am selben Abend fragt er ein Erstgespräch an.
74.000 € bei drei Gläubigern, jeder mit eigenen Regeln.
- Finanzamt41.300 €
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für drei Monate, eine Einkommensteuer-Vorauszahlung und Säumniszuschläge.
- SVS16.900 €
Die Beiträge des Inhabers für zwei Quartale und eine Nachzahlung aus einem früheren Jahr.
- Vermieter15.800 €
Vier Monatsmieten zu je 3.950 € für Werkhalle, Lager und Büro.
Was der Inhaber richtig gemacht hat
- Löhne und ÖGK-Beiträge pünktlich bezahlt. Wer die von den Löhnen einbehaltenen Beiträge nicht abführt, riskiert ein Strafverfahren (§ 153c StGB).
- Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen pünktlich abgegeben, auch ohne Geld. Wird die Höhe spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit gemeldet, liegt keine Finanzordnungswidrigkeit vor (§ 49 FinStrG).
- Die Lieferanten bezahlt. So blieb Material verfügbar, und die Baustellen liefen weiter.
Was zu spät kam: das Gespräch mit den Gläubigern. Vier Monate Schweigen kosteten Säumniszuschläge, Mahnspesen und Vertrauen.
Zahlungsunfähig oder nur knapp? Das klären wir zuerst.
Vor jeder Verhandlung steht eine Frage, von der alles abhängt. Ist ein Betrieb zahlungsunfähig, muss der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden, spätestens nach 60 Tagen. Ist er nur vorübergehend knapp, spricht man von einer Zahlungsstockung, und es bleibt Zeit für eine Lösung ohne Gericht.
Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn mehr als rund 5 % der fälligen Schulden nicht bezahlt werden können und sich diese Lücke voraussichtlich nicht in etwa drei Monaten schließen lässt. Deshalb haben wir in den ersten Tagen einen Liquiditätsplan über 13 Wochen erstellt, Woche für Woche, mit allen Ein- und Auszahlungen.
- Fällig und offen
- 74.000 €
- Kontokorrent ausgeschöpft
- Lücke laut Plan geschlossen
- 10 Wochen
- Richtwert: etwa 3 Monate
- Eigenmittelquote
- rund 2 %
- Warnschwelle: unter 8 %
- Fiktive Schuldentilgungsdauer
- 18 Jahre
- Warnschwelle: über 15 Jahre
Das Ergebnis: eine Zahlungsstockung, allerdings nur, wenn die Vereinbarungen mit allen drei Gläubigern rasch stehen. Gleichzeitig zeigte die Hochrechnung auf den Jahresabschluss, dass beide Kennzahlen des Unternehmensreorganisationsgesetzes (URG) über der Schwelle liegen. Das Gesetz vermutet dann einen Reorganisationsbedarf. Ein Insolvenzgrund ist das nicht, aber ein klares Signal: Ohne Plan wäre der Bestand des Betriebs in Gefahr.
Die gute Nachricht steckte im Detail. Ohne die beiden Ausfälle hätte der Betrieb auch heuer gut verdient. Es fehlte Zeit, nicht Ertragskraft.
Mehr zu den beiden Kennzahlen im Ratgeber Reorganisation nach dem URG. Ob sie bei Ihnen überschritten sind, zeigt der Frühwarn-Check.
Drei Gläubiger, alle gesprächsbereit. Dafür braucht es kein Gericht.
Für einen Betrieb mit Reorganisationsbedarf gibt es mehrere Wege. Wir haben sie mit dem Inhaber verglichen.
-
Gewählt
Außergerichtliche Sanierung
- Gericht
- keines
- Öffentlich
- nein
- Gläubiger überstimmbar
- nein, jeder stimmt selbst zu
- Schutz vor Exekution
- nein
Passt, weil alle drei Gläubiger eine Lösung wollen und niemand auf etwas verzichten muss.
-
Reorganisationsverfahren nach dem URG
- Gericht
- Landesgericht, mit Reorganisationsprüfer
- Öffentlich
- nein
- Gläubiger überstimmbar
- nein
- Schutz vor Exekution
- nein
Hätte hier nichts zusätzlich gebracht, kostet aber einen Kostenvorschuss.
-
Restrukturierungsverfahren nach der ReO
- Gericht
- Landesgericht
- Öffentlich
- in der Regel nein
- Gläubiger überstimmbar
- ja, mit Mehrheit je Gläubigerklasse
- Schutz vor Exekution
- Vollstreckungssperre möglich
Plan B, falls ein Gläubiger blockiert. Steht auch Einzelunternehmern offen.
- Kein Schuldenschnitt nötig: Der Betrieb kann alles bezahlen, er braucht nur Zeit.
- Nur drei Gläubiger betroffen, und alle drei haben von Raten mehr als von einer Insolvenz.
- Das URG-Verfahren schützt vor allem Geschäftsführer prüfpflichtiger Gesellschaften vor der persönlichen Haftung nach § 22 URG. Den Inhaber eines Einzelunternehmens trifft diese Haftung nicht, und zustimmen hätten die Gläubiger auch dort einzeln müssen.
Erst Geld hereinholen, dann Raten vereinbaren.
Umsatzsteuer zurückholen
Rückstand −17.800 €Für den Teil der Bauträger-Forderung, der voraussichtlich ausfällt, durfte die schon abgeführte Umsatzsteuer berichtigt werden (§ 16 Abs. 3 UStG). Die Steuerberaterin reichte die berichtigte Voranmeldung ein, der Rückstand beim Finanzamt sank von 41.300 € auf rund 23.500 €. Zahlt der Insolvenzverwalter später eine Quote, wird wieder berichtigt.
Offene Rechnung einigen
+42.000 €Wir sind die Mängelliste mit dem Geschäftskunden Punkt für Punkt durchgegangen. Zwei Tage Nacharbeit, dann ein schriftlicher Vergleich: 42.000 € in zwei Raten im Oktober und November. 4.000 € Nachlass sind billiger als ein Prozess über ein Jahr.
Geld im Betrieb finden
+14.000 €Ein zweiter Transporter war kaum ausgelastet und wurde verkauft. Der Inhaber senkte seine Privatentnahmen für ein Jahr um 1.500 € im Monat.
Finanzamt: Ratenansuchen
6.000 € sofort + 8 RatenDie Steuerberaterin stellte den Antrag auf Zahlungserleichterung (§ 212 BAO): 6.000 € sofort, der Rest in acht Monatsraten zu 2.185 €. Bewilligt wird, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre und die Steuern durch den Aufschub nicht gefährdet sind. Stundungszinsen sind eingeplant, die laufenden Abgaben werden pünktlich bezahlt.
SVS: Raten und niedrigere Beiträge
10 RatenEine Zahlungsvereinbarung über 16.900 € in zehn Monatsraten zu 1.690 €. Verzichten darf die SVS nicht. Zusätzlich beantragte der Inhaber, die vorläufige Beitragsgrundlage herabzusetzen, weil sein Gewinn heuer durch den Ausfall einbricht (§ 25a Abs. 5 GSVG). Das senkt die laufenden Beiträge. Fällt der Gewinn am Ende höher aus, folgt eine Nachzahlung, dafür steht eine Reserve im Plan.
Vermieter: Gespräch statt Klage
4.000 € sofort + 6 RatenEin persönliches Gespräch mit schriftlichem Angebot: 4.000 € sofort, der Rest in sechs Monatsraten zu rund 1.970 € zusätzlich zur laufenden Miete, die ab Oktober per Dauerauftrag kommt. Der Vermieter verzichtet auf Kündigung und Räumungsklage, solange die Raten eingehen. Bleibt eine Rate aus, wird der Rest sofort fällig. Dazu bekommt er jeden Monat eine kurze Nachricht zum Stand.
Tragkraft hat Liquiditätsplan, Reorganisationsplan und Angebote erstellt und die Gespräche begleitet. Die Anträge beim Finanzamt hat die Steuerberaterin des Betriebs gestellt, mit der wir eng zusammengearbeitet haben. Die Hausbank haben wir mit dem Plan informiert, sie ließ den Rahmen stehen.
Monat für Monat weniger Rückstand.
- September74.000 €
Erstgespräch, KWF-Antrag, Liquiditätsplan
- Oktober40.300 €
Umsatzsteuer berichtigt, Sofortzahlungen, erste Raten
- Dezember28.700 €
Zweite Kundenrate eingegangen, gut 30.000 € Polster für den Winter
- März11.100 €
Vermieter vollständig bezahlt
- Mai3.400 €
Finanzamt vollständig bezahlt
- Juli0 €
Letzte SVS-Rate, alle Rückstände bezahlt
Zehn Monate später: Der Betrieb steht wieder fest.
- 0 €
- Rückstand bei Finanzamt, SVS und Vermieter
- 9
- Arbeitsplätze gehalten, beide Lehrlinge geblieben
- kein
- Gericht, keine Ediktsdatei, keine Bekanntmachung
- 12 %
- Eigenmittelquote im nächsten Abschluss, beide URG-Kennzahlen wieder im grünen Bereich
Die Erstanalyse mit fünf Beratungstagen wurde über den KWF Stabilisierungs.IMPULS gefördert.
Der nächste Ausfall trifft den Betrieb nicht mehr so hart.
- Bei gewerblichen Bauaufträgen verlangt der Betrieb jetzt eine Sicherstellung: bis zu 20 % des Auftragswerts, bei Aufträgen unter drei Monaten bis zu 40 %. Das Recht steht jedem zu, der an einem Bauwerk arbeitet, und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Nur gegenüber Verbrauchern und öffentlichen Auftraggebern gilt es nicht (§ 1170b ABGB).
- Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt und eine Anzahlung, wenn Material vorab bestellt wird.
- Vor jedem Großauftrag eine Bonitätsauskunft über den Auftraggeber.
- Kein Auftraggeber über ein Viertel des Jahresumsatzes ohne Sicherheit.
- Ein fester Mahnlauf: Erinnerung nach 7 Tagen, Mahnung nach 14, danach Inkasso oder Klage.
- Die Forderung gegen den Bauträger ist über einen Gläubigerschutzverband im Insolvenzverfahren angemeldet.
- Der Liquiditätsplan läuft weiter: einmal im Monat Soll gegen Ist, einmal im Quartal ein Gespräch mit uns.
Was Sie mitnehmen können
Früh reden
Gläubiger, die früh informiert werden, sind fast immer gesprächsbereit. Schweigen kostet Zuschläge und Vertrauen.
Erst die Diagnose
Zahlungsunfähig oder nur knapp? Die Antwort entscheidet über Ihre Pflichten und Ihre Möglichkeiten.
Meldungen pünktlich
Voranmeldungen immer rechtzeitig abgeben, auch wenn das Geld fehlt. Löhne und die Beiträge der Mitarbeiter zuerst.
Steuer zurückholen
Fällt eine Forderung aus, holen Sie die Umsatzsteuer darauf gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung zurück.
Kennzahlen kennen
Eigenmittelquote und Schuldentilgungsdauer jedes Jahr prüfen. Der Frühwarn-Check fragt beide mit ab.
Aufträge absichern
Bei Bauaufträgen Sicherstellung verlangen und Abschläge vereinbaren, bevor Material und Löhne vorfinanziert sind.
Kurz beantwortet
Ihre Lage ist anders gelagert? Das klären wir im Erstgespräch.
Gilt ein Betrieb mit Rückständen schon als zahlungsunfähig?
Nicht automatisch. Nach der Rechtsprechung des OGH liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn mehr als rund 5 % der fälligen Schulden nicht bezahlt werden können und sich die Lücke voraussichtlich nicht in etwa drei Monaten schließen lässt, nur ausnahmsweise in höchstens rund fünf. Vereinbarte Stundungen und Raten verschieben die Fälligkeit. Halten Sie die Einschätzung schriftlich fest, am besten mit einem Liquiditätsplan.
Muss das Finanzamt einer Ratenzahlung zustimmen?
Es entscheidet auf Antrag. Bewilligt wird, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre und die Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet sind (§ 212 BAO). Dafür fallen Stundungszinsen an, derzeit 4,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, Beträge unter 50 € werden nicht vorgeschrieben. Ein Erlass ist nur in engen Grenzen möglich (§ 236 BAO).
Kann die SVS auf Beiträge verzichten?
Nein, das lässt das Gesetz nicht zu. Möglich sind Raten oder eine Stundung. Weicht Ihr Einkommen im laufenden Jahr deutlich nach unten ab, können Sie bis zum Jahresende beantragen, die vorläufige Beitragsgrundlage herabzusetzen, höchstens bis zur Mindestbeitragsgrundlage (§ 25a Abs. 5 GSVG). Abgerechnet wird endgültig, sobald der Steuerbescheid vorliegt.
Darf der Vermieter einfach räumen lassen?
Nein. Für eine Räumung braucht er einen gerichtlichen Titel, in der Regel ein Urteil. Gilt das Mietrechtsgesetz, kann ein Mieter, den kein grobes Verschulden trifft, die Auflösung wegen Mietrückstands noch abwenden, wenn er den Rückstand vor Schluss der Verhandlung in erster Instanz bezahlt (§ 33 Abs. 2 MRG). Die Kosten des Verfahrens trägt er trotzdem. Eine Vereinbarung ist deshalb fast immer der bessere Weg.
Warum kein Reorganisationsverfahren nach dem URG?
Das Verfahren ist vertraulich, läuft aber über das Landesgericht, mit Reorganisationsprüfer und Kostenvorschuss. Gläubiger können darin nicht überstimmt werden, und es schützt nicht vor Exekutionen. Hier hätten alle drei Gläubiger ohnehin zustimmen müssen. Für Geschäftsführer prüfpflichtiger Gesellschaften kann es wegen der Haftung nach § 22 URG trotzdem der richtige Weg sein.
Was hat die Beratung gekostet?
Die Erstanalyse mit fünf Beratungstagen ist über den KWF Stabilisierungs.IMPULS bis zu 100 % förderbar, höchstens mit 7.500 €. Den Antrag stellen wir für Sie, und zwar bevor die Beratung beginnt. Alles Weitere steht auf der Seite Förderung.
Außergerichtliche Sanierung
Die stille Sanierung mit Bank und Gläubigern: wie sie abläuft, was sie voraussetzt und wo die Risiken liegen.
RatgeberFrühwarnungReorganisation nach dem URG
Eigenmittelquote unter 8 %, Schuldentilgung über 15 Jahre: was die gesetzlichen Warnwerte bedeuten und was daraus folgt.
RatgeberVor Gericht, vertraulichRestrukturierung nach der ReO
Seit 2021 können Unternehmen ihre Schulden vor Gericht neu ordnen, bevor sie zahlungsunfähig sind, meist ohne Öffentlichkeit.
RatgeberÄhnliche Lage? Reden wir, bevor es eng wird.
Das Erstgespräch ist kostenlos und vertraulich. Danach wissen Sie, wo Ihr Betrieb steht und welcher Weg passt.
Beispielfall: Der Ablauf ist typisch, Zahlen und Umstände sind frei gewählt. Ähnlichkeiten mit realen Betrieben wären zufällig. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
