Genussrechte einfach erklärt
Genussrechte sind eine der flexibelsten Formen der Unternehmensfinanzierung. Der Kapitalgeber stellt Geld zur Verfügung und erhält dafür vertraglich vereinbarte Vermögensrechte — typischerweise eine Vergütung, die ganz oder teilweise vom Gewinn abhängt, gegebenenfalls eine Beteiligung an Verlusten und einen Anspruch auf Rückzahlung am Ende der Laufzeit. Gesellschafter wird er nicht: Er hat weder Stimmrecht noch Mitspracherechte in der Gesellschafterversammlung.
Gesetzlich sind Genussrechte nur am Rande geregelt. Das gibt viel Gestaltungsspielraum und macht sie zu einem typischen Instrument des Mezzanine-Kapitals, also der Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital. Werden Genussrechte in Wertpapierform ausgegeben, spricht man von Genussscheinen.
Ob Genussrechte in der Handelsbilanz als Eigenkapital gelten, hängt von der Ausgestaltung ab. Üblicherweise wird das angenommen, wenn das Kapital im Insolvenzfall nachrangig ist, die Vergütung erfolgsabhängig ist, das Kapital bis zur vollen Höhe an Verlusten teilnimmt und längerfristig überlassen wird. Gerade die Nachrangigkeit ist für Banken entscheidend. Steuerlich bleiben die Vergütungen bei Kapitalgesellschaften meist als Betriebsausgabe abziehbar — außer wenn der Genussrechtsinhaber sowohl am Gewinn als auch am Liquidationserlös beteiligt ist.
Für Unternehmen bieten Genussrechte eine Möglichkeit, die Eigenkapitalquote zu stärken, ohne neue Gesellschafter aufzunehmen. Kapitalgeber sind etwa Beteiligungsgesellschaften, Mitarbeitende oder Kunden. Bei der Mitarbeiterbeteiligung sind Genussrechte beliebt, weil sie am Erfolg teilhaben lassen, ohne die Gesellschafterstruktur zu verändern. Die Kosten liegen über denen eines Bankkredits, weil der Geldgeber mehr Risiko trägt. Wer Genussrechte öffentlich an Privatanleger anbietet, unterliegt außerdem in der Regel einer Prospektpflicht.
Aus der Bankersperspektive
Die Bank liest den Genussrechtsvertrag genau: Ist das Kapital nachrangig, läuft es länger als der Bankkredit und gibt es keine Kündigungsrechte für den Krisenfall? Nur dann zählt sie es zum wirtschaftlichen Eigenkapital. Denken Sie außerdem rechtzeitig an die Rückzahlung am Laufzeitende.
Häufige Fragen zum Thema Genussrechte
Haben Genussrechtsinhaber ein Stimmrecht?
Nein. Genussrechte gewähren nur Vermögensrechte wie Gewinnbeteiligung und Rückzahlung, aber keine Gesellschafterrechte.
Sind Genussrechte Eigenkapital oder Fremdkapital?
Das hängt vom Vertrag ab. Sind sie nachrangig, langfristig, erfolgsabhängig vergütet und voll verlustbeteiligt, werden sie in der Regel als Eigenkapital behandelt, sonst als Fremdkapital.
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