Genussscheine einfach erklärt
Genussscheine sind die verbriefte Form der Genussrechte. Inhaltlich gilt dasselbe: Der Anleger stellt Kapital bereit und erhält dafür eine Vergütung, die meist vom Gewinn des Unternehmens abhängt, sowie einen Anspruch auf Rückzahlung. Mitglied der Gesellschaft wird er nicht. Der Unterschied liegt in der Form: Als Wertpapier lässt sich der Genussschein leichter übertragen, manche sind sogar an der Börse gelistet.
Ausgestaltet sind Genussscheine sehr unterschiedlich. Häufig gibt es eine Grundausschüttung, die aber nur gezahlt wird, wenn das Unternehmen einen ausreichenden Jahresüberschuss erzielt. Viele Bedingungen sehen eine Teilnahme am Verlust vor — der Rückzahlungsbetrag sinkt dann. Im Insolvenzfall sind Genussscheine in der Regel nachrangig. Damit stehen sie wirtschaftlich zwischen einer Aktie und einer Schuldverschreibung.
Für Unternehmen sind Genussscheine ein Weg, Mezzanine-Kapital bei vielen Anlegern einzusammeln, etwa bei Kunden, Lieferanten oder der regionalen Öffentlichkeit. Der Aufwand ist allerdings erheblich. Wer Genussscheine öffentlich anbietet, braucht in der Regel einen Wertpapierprospekt, der von der BaFin gebilligt wird. Hinzu kommen Kosten für Rechtsberatung, Vertrieb und laufende Anlegerinformation. Für viele Mittelständler sind unverbriefte Genussrechte, die mit wenigen Kapitalgebern direkt vereinbart werden, deshalb praktikabler.
Für Anleger ist das Risiko höher, als der Name vermuten lässt. Bleibt der Gewinn aus, fällt die Ausschüttung aus; bei Verlusten kann das eingesetzte Kapital schrumpfen, bei einer Insolvenz droht der Totalverlust. Es kommt also sehr auf die Bedingungen und die Bonität des Emittenten an.
Aus der Bankersperspektive
Nachrangige, lang laufende Genussscheine rechnet die Bank dem wirtschaftlichen Eigenkapital zu. Gleichzeitig fragt sie, wie die endfällige Rückzahlung finanziert werden soll — ein großer Betrag zu einem festen Termin ist ein Refinanzierungsrisiko, das im Finanzplan auftauchen muss.
Häufige Fragen zum Thema Genussscheine
Was ist der Unterschied zwischen Genussschein und Aktie?
Der Genussschein gewährt kein Stimmrecht und keine Beteiligung am Gesellschaftsvermögen im Sinne eines Anteils. Er ist meist befristet und wird am Laufzeitende zurückgezahlt.
Was passiert mit Genussscheinen in der Insolvenz?
Sie sind in der Regel nachrangig und werden erst nach allen anderen Gläubigern bedient. Häufig bleibt für die Inhaber wenig oder nichts übrig.
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