Abtretungsverbot

Vertragliche Vereinbarung, nach der ein Lieferant seine Forderung gegen den Kunden nicht an Dritte abtreten darf. Sie kann Factoring und Sicherungsabtretungen an die Bank erschweren.

MC Masko ConsultingRedaktion · Finanzlexikon Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit

Abtretungsverbot einfach erklärt

Viele große Abnehmer schreiben in ihre Einkaufsbedingungen, dass Forderungen gegen sie nur mit ihrer Zustimmung abgetreten werden dürfen. Rechtliche Grundlage ist § 399 BGB: Eine vereinbarte Abtretungssperre macht eine Abtretung grundsätzlich unwirksam. Für Lieferanten ist das mehr als eine Formalie, denn ihre Forderungen sind oft eine wichtige Kreditsicherheit.

Im Geschäft zwischen Unternehmen gilt allerdings eine wichtige Ausnahme: Nach § 354a HGB ist die Abtretung einer Geldforderung trotz Verbots wirksam, wenn das zugrundeliegende Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist oder der Schuldner eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Der Kunde darf dann aber weiterhin mit schuldbefreiender Wirkung an den Lieferanten zahlen. Für Bank oder Factor heißt das: Die Forderung gehört ihnen, das Geld landet aber womöglich nicht bei ihnen.

Praktisch betrifft das vor allem die Sicherungsabtretung von Kundenforderungen an die Hausbank, den Zessionskredit und das Factoring. Factoring-Gesellschaften prüfen Abtretungsverbote deshalb genau und kaufen betroffene Forderungen teilweise nur mit Zustimmung des Kunden oder gar nicht an.

Wer viel mit Konzernen oder öffentlichen Auftraggebern arbeitet, sollte die Einkaufsbedingungen seiner wichtigsten Kunden kennen. Häufig lässt sich eine Zustimmung zur Abtretung an Banken oder Factoring-Gesellschaften verhandeln, gerade bei langjährigen Lieferbeziehungen. Am besten geschieht das, bevor eine Finanzierung dringend gebraucht wird. Bei neuen Rahmenverträgen kann es sinnvoll sein, eine Ausnahme für Abtretungen zu Finanzierungszwecken gleich mitzuverhandeln. Ein Satz im Vertrag erspart später langwierige Abstimmungen mit der Rechtsabteilung des Kunden.

Beispiel aus der Praxis: Ein Zulieferer hat offene Forderungen von 400.000 Euro gegen einen Automobilkonzern, dessen Einkaufsbedingungen ein Abtretungsverbot enthalten. Die Hausbank hat sich per Globalzession alle Kundenforderungen abtreten lassen. Wegen § 354a HGB ist die Abtretung wirksam — der Konzern zahlt aber weiter an den Zulieferer, und die Bank bewertet diese Forderungen als Sicherheit entsprechend vorsichtiger.

Aus der Bankersperspektive

Bei der Bewertung abgetretener Forderungen fragt die Bank nach Abtretungsverboten der größten Kunden und setzt betroffene Forderungen oft nur mit Abschlag oder gar nicht an. Eine Liste der Top-Kunden mit deren Abtretungsklauseln spart im Kreditgespräch Zeit.

Häufige Fragen zum Thema Abtretungsverbot

Ist ein Abtretungsverbot in Einkaufsbedingungen wirksam?

Grundsätzlich ja. Zwischen Kaufleuten bleibt die Abtretung einer Geldforderung nach § 354a HGB aber trotzdem wirksam; der Kunde kann jedoch weiterhin an den ursprünglichen Gläubiger zahlen.

Kann ich trotz Abtretungsverbot Factoring nutzen?

Oft ja, aber mit Einschränkungen. Viele Factoring-Gesellschaften verlangen die Zustimmung des Kunden oder schließen die betroffenen Forderungen aus. Am einfachsten ist es, diese Zustimmung aktiv beim Kunden einzuholen.

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