Sicherungsabtretung einfach erklärt
Bei der Sicherungsabtretung tritt ein Unternehmen Forderungen — meist gegen seine Kunden — an die Bank ab, um einen Kredit zu besichern. Rechtsgrundlage sind die Vorschriften über die Abtretung im BGB (§§ 398 ff.). Die Bank wird zwar Inhaberin der Forderungen, ist aber durch einen Sicherungsvertrag gebunden: Solange der Kredit ordnungsgemäß bedient wird, zieht das Unternehmen die Forderungen selbst ein und verwendet das Geld frei.
In der Praxis gibt es drei Formen. Bei der Einzelabtretung wird eine bestimmte Forderung übertragen, etwa aus einem Großauftrag. Die Globalzession umfasst alle bestehenden und künftigen Forderungen eines abgegrenzten Kreises, zum Beispiel gegen Kunden mit den Anfangsbuchstaben A bis K oder aus einer bestimmten Geschäftssparte. Bei der Mantelzession verpflichtet sich das Unternehmen, laufend Forderungen in vereinbarter Höhe abzutreten und dazu Debitorenlisten einzureichen.
Meist erfolgt die Abtretung still: Die Kunden erfahren nichts davon und zahlen weiter an das Unternehmen. Erst im Sicherungsfall legt die Bank die Abtretung offen und fordert die Kunden auf, direkt an sie zu zahlen. Ein vertragliches Abtretungsverbot des Kunden hindert die Abtretung von Geldforderungen zwischen Kaufleuten nach § 354a HGB in der Regel nicht. Konflikte entstehen aber mit dem verlängerten Eigentumsvorbehalt von Lieferanten, der dieselben Forderungen erfassen kann.
Die Sicherungsabtretung ist die Grundlage des Zessionskredits und eine der wichtigsten Kreditsicherheiten bei der Finanzierung von Betriebsmitteln. Anders als beim Factoring bleiben die Forderungen in der Bilanz, und das Ausfallrisiko trägt weiterhin das Unternehmen.
Aus der Bankersperspektive
Eine Globalzession ist nur so gut wie die Debitorenliste dahinter. Die Bank achtet auf Altersstruktur, Konzentration auf wenige Großkunden und Kollisionen mit Lieferantenrechten — und erwartet die Offene-Posten-Liste pünktlich jeden Monat.
Häufige Fragen zum Thema Sicherungsabtretung
Erfahren meine Kunden von der Sicherungsabtretung?
In der Regel nicht. Die Abtretung bleibt still, solange Sie den Kredit vertragsgemäß bedienen. Erst wenn die Bank die Sicherheit verwerten will, informiert sie die Kunden.
Was passiert, wenn ein Kunde ein Abtretungsverbot vereinbart hat?
Zwischen Kaufleuten bleibt die Abtretung von Geldforderungen nach § 354a HGB trotzdem wirksam, der Kunde darf aber weiterhin mit befreiender Wirkung an Sie zahlen. Banken bewerten solche Forderungen deshalb oft vorsichtiger.
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