Fortführungsprognose einfach erklärt
Die Fortführungsprognose beantwortet eine einfache Frage mit großer Tragweite: Kann das Unternehmen seine Zahlungspflichten in absehbarer Zeit erfüllen? Grundlage ist eine Finanzplanung, die Ertrag, Liquidität und geplante Maßnahmen umfasst. Die Prognose ist positiv, wenn die Fortführung überwiegend wahrscheinlich ist, also eher eintritt als nicht.
Ihre wichtigste Rolle spielt sie bei der Überschuldung. Nach § 19 InsO ist ein Unternehmen nur dann insolvenzrechtlich überschuldet, wenn das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt und die Fortführung in den nächsten zwölf Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Eine positive Prognose verhindert also die Antragspflicht wegen Überschuldung, selbst wenn das bilanzielle Eigenkapital negativ ist. Für die drohende Zahlungsunfähigkeit gilt in aller Regel ein Prognosezeitraum von 24 Monaten. Davon zu trennen ist die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit — sie lässt sich durch keine Prognose heilen.
Auch im Jahresabschluss spielt die Annahme der Fortführung eine Rolle: Vermögen wird grundsätzlich mit Fortführungswerten bewertet, solange nicht tatsächliche oder rechtliche Gründe dagegen sprechen. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften müssen nach dem StaRUG zudem laufend Entwicklungen beobachten, die den Fortbestand gefährden könnten.
Eine tragfähige Prognose ist dokumentiert, rechnerisch nachvollziehbar und beruht auf realistischen Annahmen. Hängt sie an Finanzierungszusagen — etwa der Verlängerung einer Kreditlinie —, müssen diese belastbar sein. In ernsten Krisen verlangen Banken häufig ein umfassendes Sanierungsgutachten, das über die reine Prognose hinausgeht. Eine unzureichende Prognose kann für die Geschäftsführung persönliche Haftungsrisiken bedeuten.
Aus der Bankersperspektive
Eine Fortführungsprognose, die auf der Annahme beruht, dass die Bank ihre Linien verlängert, ist nur so viel wert wie die Zusage der Bank. Binden Sie die Bank deshalb früh ein und lassen Sie sich Zusagen schriftlich geben, bevor Sie sie in die Prognose aufnehmen.
Häufige Fragen zum Thema Fortführungsprognose
Wer erstellt die Fortführungsprognose?
Verantwortlich ist die Geschäftsführung. In der Praxis wird sie häufig von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Sanierungsberatern unterstützt, Banken verlangen in Krisen oft ein externes Gutachten.
Welcher Zeitraum gilt für die Fortführungsprognose?
Für die Prüfung der Überschuldung sind es zwölf Monate. Für die drohende Zahlungsunfähigkeit ist in aller Regel ein Zeitraum von 24 Monaten maßgeblich.
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