Zahlungsunfähigkeit

Insolvenzgrund, der vorliegt, wenn ein Unternehmen seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann und die Lücke auch kurzfristig nicht zu schließen ist.

MC Masko ConsultingRedaktion · Finanzlexikon Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit

Zahlungsunfähigkeit einfach erklärt

Nach § 17 InsO ist ein Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Das gilt in der Regel als gegeben, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat. Anders als die Überschuldung ist die Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzgrund für alle Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform.

Abzugrenzen ist sie von der bloßen Zahlungsstockung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt keine Zahlungsunfähigkeit vor, wenn eine Lücke innerhalb von drei Wochen geschlossen werden kann. Beträgt die Lücke nach Ablauf dieser Frist zehn Prozent oder mehr der fälligen Verbindlichkeiten, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen — es sei denn, es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit absehbar, dass sie bald vollständig oder fast vollständig beseitigt wird. Geprüft wird das mit einem Liquiditätsstatus und einem Finanzplan für die folgenden drei Wochen. Mitgerechnet werden nur fällige Verbindlichkeiten; eine wirksam vereinbarte Stundung nimmt eine Forderung heraus.

Liegt Zahlungsunfähigkeit vor, muss die Geschäftsleitung von Kapitalgesellschaften und Gesellschaften ohne voll haftende natürliche Person ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt, einen Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO). Ab Eintritt der Insolvenzreife haften Geschäftsführer zudem persönlich für Zahlungen, die nicht mehr mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind.

Vorgelagert ist die drohende Zahlungsunfähigkeit: Hier ist absehbar, dass das Unternehmen bestehende Zahlungspflichten künftig nicht erfüllen kann. Sie berechtigt, verpflichtet aber nicht zum Insolvenzantrag und öffnet den Weg in das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG. Eine laufende Liquiditätsplanung ist das wichtigste Instrument, um diese Phase früh zu erkennen.

Beispiel aus der Praxis: Ein Bauunternehmen hat fällige Verbindlichkeiten von 500.000 Euro, aber nur 380.000 Euro an verfügbaren Mitteln — eine Lücke von 24 %. Der Drei-Wochen-Finanzplan zeigt Zahlungseingänge von 100.000 Euro, gleichzeitig werden weitere 60.000 Euro fällig. Die Lücke liegt danach immer noch bei rund 14 %; die Geschäftsführung muss sofort handeln und rechtlichen Rat einholen.

Aus der Bankersperspektive

Für die Bank ist der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit eine harte Grenze: Neue Mittel stellt sie dann praktisch nur noch auf Basis eines tragfähigen Sanierungskonzepts zur Verfügung. Wer schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit mit einer belastbaren Liquiditätsplanung auf die Bank zugeht, hat deutlich mehr Handlungsspielraum.

Häufige Fragen zum Thema Zahlungsunfähigkeit

Ab wann ist ein Unternehmen zahlungsunfähig?

Wenn es seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen kann und die Lücke nicht innerhalb von drei Wochen weitgehend schließen kann. Als Richtwert gilt eine verbleibende Deckungslücke von zehn Prozent oder mehr.

Wie schnell muss ich bei Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen?

Ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eintritt. Diese Höchstfrist darf nur ausgeschöpft werden, wenn ernsthafte Aussichten bestehen, die Zahlungsunfähigkeit in dieser Zeit zu beseitigen.

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