Anschlussfinanzierung

Neue Finanzierung für die Restschuld eines Darlehens, wenn dessen Zinsbindung endet. Sie kann bei der bisherigen Bank oder durch Wechsel zu einem anderen Kreditgeber erfolgen.

MC Masko ConsultingRedaktion · Finanzlexikon Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit

Anschlussfinanzierung einfach erklärt

Viele Investitionskredite und Immobiliendarlehen laufen länger als ihre Zinsbindung. Endet die Zinsfestschreibung, ist meist noch eine Restschuld offen. Für diesen Betrag braucht das Unternehmen eine Anschlussfinanzierung — entweder eine Verlängerung bei der bisherigen Bank (Prolongation) oder eine Ablösung durch einen anderen Kreditgeber.

Zum Ende der Zinsbindung kann der Kreditnehmer in der Regel ohne Vorfälligkeitsentschädigung wechseln. Das ist der Zeitpunkt, Konditionen zu vergleichen. Wer sich gegen steigende Zinsen absichern will, kann mit einem Forward-Darlehen den Zins schon Monate oder Jahre im Voraus festlegen; dafür verlangt die Bank meist einen Aufschlag, der mit der Vorlaufzeit steigt. Auch Tilgungshöhe, Sondertilgungsrechte und Laufzeit lassen sich bei dieser Gelegenheit neu festlegen, etwa um die Restschuld bei guter Ertragslage schneller zurückzuführen.

Die Anschlussfinanzierung ist keine Formalie. Die Bank prüft Bonität, Rating und Sicherheiten neu. Hat sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert oder ist die Sicherheit — etwa eine Immobilie — weniger wert, kann das Angebot deutlich schlechter ausfallen. In schwierigen Fällen wird die Anschlussfinanzierung zur Frage der Kapitaldienstfähigkeit. Bereiten Sie die Unterlagen deshalb so vor wie bei einem Neukredit: aktuelle Jahresabschlüsse, laufende BWA, Planung und eine aktuelle Bewertung der Sicherheiten.

Ein Wechsel der Bank lohnt sich nicht nur wegen des Zinses. Die bestehende Grundschuld lässt sich meist an die neue Bank abtreten, was Kosten für eine Neubestellung spart. Gleichzeitig sollte das Unternehmen bedenken, welche Rolle die bisherige Hausbank für andere Kreditlinien spielt — ein Teilwechsel kann die Beziehung belasten.

Beispiel aus der Praxis: Ein Hotelbetrieb hat vor zehn Jahren 1,5 Mio. Euro für einen Anbau aufgenommen. Zum Ende der Zinsbindung sind noch 700.000 Euro offen. Der Inhaber holt zwölf Monate vorher Angebote von seiner Hausbank und zwei weiteren Instituten ein und legt dazu aktuelle Abschlüsse und eine Planung für die nächsten drei Jahre vor.

Aus der Bankersperspektive

Banken sehen die Anschlussfinanzierung als neue Kreditentscheidung, nicht als Automatismus. Wer zwölf bis achtzehn Monate vorher mit aktuellen Zahlen und einem klaren Tilgungsplan auf die Bank zugeht, verhandelt aus einer deutlich besseren Position als jemand, der erst wenige Wochen vor Ablauf reagiert.

Häufige Fragen zum Thema Anschlussfinanzierung

Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?

Spätestens ein Jahr vor Ende der Zinsbindung. So bleibt Zeit, Angebote zu vergleichen, Unterlagen aufzubereiten und gegebenenfalls ein Forward-Darlehen abzuschließen.

Kann ich zum Ende der Zinsbindung die Bank wechseln?

Ja, zum Ablauf der Zinsbindung können Sie die Restschuld in der Regel ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen. Die Grundschuld wird dabei meist an die neue Bank abgetreten.

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