Anschaffungskosten einfach erklärt
Die Anschaffungskosten sind der Wert, mit dem ein gekaufter Vermögensgegenstand erstmals in der Bilanz erscheint. Das Handelsgesetzbuch (§ 255 Abs. 1 HGB) zählt dazu den Kaufpreis plus alle Aufwendungen, die nötig sind, um den Gegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie ihm einzeln zugeordnet werden können. Sie sind der Ausgangspunkt für alle späteren Bewertungen dieses Gegenstands.
Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören etwa Transport, Montage, Fundament, Notar- und Grundbuchkosten oder Grunderwerbsteuer. Preisminderungen wie Rabatte, Boni und gezogenes Skonto werden abgezogen. Die Umsatzsteuer gehört nicht dazu, wenn das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Zinsen für die Finanzierung des Kaufs zählen grundsätzlich ebenfalls nicht zu den Anschaffungskosten.
Von den Anschaffungskosten hängt ab, wie hoch die jährliche Abschreibung ausfällt. Spätere Ausgaben werden unterschieden: Erweitern oder verbessern sie das Wirtschaftsgut wesentlich, erhöhen sie als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Buchwert. Dienen sie nur dem Erhalt, sind sie als Erhaltungsaufwand sofort Aufwand. Bei selbst erstellten Anlagen spricht man von Herstellungskosten.
Für die Praxis heißt das: Wer eine Investition plant und finanzieren will, sollte nicht nur den Listenpreis, sondern die vollständigen Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten kalkulieren. Sonst fehlt am Ende Geld für Transport, Aufstellung oder Anschluss — und die Lücke landet im Kontokorrent. Auch bei Förderanträgen spielen die Kosten eine Rolle: Förderprogramme beziehen ihre Höchstbeträge meist auf die förderfähigen Investitionskosten, und welche Nebenkosten dazu zählen, regelt das jeweilige Programm.
Aus der Bankersperspektive
Banken finanzieren auf Basis der Anschaffungskosten und wollen dazu Angebote oder Rechnungen sehen. Fehlen Nebenkosten im Finanzierungsplan, muss später nachverhandelt werden — das wirkt unvorbereitet und belastet oft die kurzfristige Kreditlinie.
Häufige Fragen zum Thema Anschaffungskosten
Gehört die Mehrwertsteuer zu den Anschaffungskosten?
Nicht, wenn Ihr Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; dann wird der Nettobetrag aktiviert. Nur nicht abziehbare Vorsteuer erhöht die Anschaffungskosten.
Sind Finanzierungszinsen Teil der Anschaffungskosten?
In der Regel nicht. Zinsen für einen Kredit, mit dem der Kauf finanziert wird, sind laufender Aufwand und werden nicht zusammen mit dem Wirtschaftsgut aktiviert.
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