Gläubiger

Person oder Unternehmen, das von einem anderen eine Leistung verlangen darf — meist die Zahlung von Geld. Das Gegenstück zum Gläubiger ist der Schuldner.

MC Masko ConsultingRedaktion · Finanzlexikon Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit

Gläubiger einfach erklärt

Ein Gläubiger hat aus einem Schuldverhältnis das Recht, von einem anderen — dem Schuldner — eine Leistung zu verlangen. Meist geht es um Geld, etwa die Bezahlung einer Rechnung oder die Rückzahlung eines Darlehens. Im Unternehmensalltag sind Lieferanten, Banken, Vermieter, Mitarbeiter mit Lohnansprüchen, das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger typische Gläubiger. In der Bilanz erscheinen ihre Ansprüche als Verbindlichkeiten.

Wirtschaftlich entscheidend ist, wie gut ein Gläubiger abgesichert ist. Gesicherte Gläubiger haben sich Kreditsicherheiten wie eine Grundschuld oder eine Forderungsabtretung geben lassen und werden im Insolvenzfall vorrangig aus dem Erlös dieser Sicherheiten bedient. Ungesicherte Gläubiger erhalten nur eine Quote aus der verbleibenden Masse. Ganz am Ende stehen nachrangige Gläubiger — etwa Gesellschafter mit Darlehen an die eigene Firma (siehe Nachrangigkeit).

In der Krise gewinnen Gläubiger an Einfluss. Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den Insolvenzantrag verschleppen — die Antragspflicht dient gerade dem Schutz der Gläubiger. Wer kurz vor einer Insolvenz einzelne Gläubiger bevorzugt bezahlt, riskiert zudem, dass ein Insolvenzverwalter diese Zahlungen später anficht. Außerhalb der Insolvenz bietet das StaRUG einen Rahmen, in dem Gläubiger in Gruppen über einen Restrukturierungsplan abstimmen; eine qualifizierte Mehrheit kann dabei auch widersprechende Gläubiger binden.

Für Unternehmer heißt das: die eigene Gläubigerstruktur kennen und aktiv pflegen. Wer weiß, wem er wann wie viel schuldet und welche Sicherheiten bestehen, kann in Engpässen mit den richtigen Partnern verhandeln — und verhindert, dass ein einzelner ungeduldiger Gläubiger mit Vollstreckung oder Insolvenzantrag die Lage bestimmt.

Beispiel aus der Praxis: Ein Metallbaubetrieb mit 4 Mio. € Umsatz hat zum Monatsende rund 60 Gläubiger: 45 Lieferanten mit zusammen 380.000 €, die Hausbank mit einem Darlehen über 1,2 Mio. € und das Finanzamt mit 40.000 € Umsatzsteuer. Die Bank ist durch eine Grundschuld auf dem Betriebsgrundstück gesichert, einige Lieferanten durch Eigentumsvorbehalt, der Rest gar nicht. Fiele der Betrieb aus, wären die ungesicherten Lieferanten auf eine Insolvenzquote angewiesen.

Aus der Bankersperspektive

Die Bank schaut genau, welche anderen Gläubiger mit ihr um dieselben Vermögenswerte konkurrieren — etwa Lieferanten mit verlängertem Eigentumsvorbehalt oder ein Factoringinstitut, dem die Forderungen bereits gehören. Rückstände beim Finanzamt oder bei der Sozialversicherung gelten als ernstes Warnsignal, weil diese Gläubiger schnell vollstrecken und Insolvenzanträge stellen können.

Häufige Fragen zum Thema Gläubiger

Wer ist Gläubiger und wer ist Schuldner?

Gläubiger ist, wer eine Leistung fordern darf, Schuldner ist, wer sie erbringen muss. Ein Unternehmen ist meist beides zugleich: Gläubiger gegenüber seinen Kunden und Schuldner gegenüber Lieferanten und Bank.

Welche Gläubiger werden in der Insolvenz zuerst bedient?

Gesicherte Gläubiger werden vorrangig aus dem Erlös ihrer Sicherheiten bedient. Danach werden die Verfahrenskosten und die übrigen Masseverbindlichkeiten beglichen; die einfachen Insolvenzgläubiger erhalten aus dem Rest eine Quote, nachrangige Gläubiger gehen meist leer aus.

MC
Masko Consulting Betriebswirtschaftliche Beratung für den Mittelstand

Wir begleiten mittelständische Unternehmen bei Finanzierung, Liquidität und Wachstum — aus der Bankersperspektive. Wir bereiten Ihre Zahlen so auf, wie ein Kreditentscheider sie lesen will, bevor es die Bank tut.

Nächster Schritt

Begriffe verstanden — und jetzt die eigenen Zahlen?

Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Lage ein und sagen Ihnen, was ein Kreditentscheider daraus lesen würde — unverbindlich und ohne Verkaufsgespräch.

Kostenfreies Erstgespräch