Lastschriftverfahren

Zahlungsverfahren, bei dem der Zahlungsempfänger fällige Beträge selbst vom Konto des Zahlers einzieht. Grundlage ist ein vom Zahler erteiltes Mandat; Standard ist die SEPA-Lastschrift.

MC Masko ConsultingRedaktion · Finanzlexikon Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit

Lastschriftverfahren einfach erklärt

Beim Lastschriftverfahren wird nicht überwiesen, sondern eingezogen: Der Zahlungsempfänger veranlasst über seine Bank, dass ein Betrag vom Konto des Zahlers abgebucht wird. Voraussetzung ist ein Mandat, mit dem der Zahler den Einzug erlaubt. Der Empfänger benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer der Deutschen Bundesbank und eine Inkassovereinbarung mit seiner Bank. Vor jedem Einzug muss er den Zahler über Betrag und Termin informieren — die sogenannte Vorabankündigung.

Im Euroraum gibt es zwei Varianten. Die SEPA-Basislastschrift kann gegenüber Verbrauchern und Unternehmen genutzt werden; der Zahler kann eine autorisierte Belastung innerhalb von acht Wochen ohne Begründung zurückgeben lassen, bei fehlendem Mandat sogar bis zu 13 Monate. Die SEPA-Firmenlastschrift ist nur zwischen Unternehmen möglich. Hier entfällt das Erstattungsrecht nach der Einlösung; dafür muss der Zahler das Mandat vorab bei seiner Bank bestätigen.

Für den Empfänger bringt die Lastschrift planbare Zahlungseingänge, weniger Mahnaufwand und eine kürzere Laufzeit der Debitoren. Gerade bei wiederkehrenden Beträgen — Wartungsverträge, Mieten, Abonnements — erleichtert sie die Liquiditätsplanung erheblich. Das Risiko liegt in Rücklastschriften, etwa mangels Deckung, und bei der Basislastschrift in der Rückgabemöglichkeit des Zahlers innerhalb der Erstattungsfrist.

Im Debitorenmanagement ist die Lastschrift daher ein wirksames Werkzeug, aber kein Ersatz für eine Bonitätsprüfung. Wiederholte Rücklastschriften eines Kunden sind ein Warnsignal; dann sollte auf Vorkasse oder andere Zahlungswege umgestellt werden. Umgekehrt nutzen manche Lieferanten einen kleinen Preisnachlass ähnlich dem Skonto, um Kunden zur Erteilung eines Mandats zu bewegen. Für den Zahler gilt: Fälligkeiten im Blick behalten und für Deckung sorgen, denn geplatzte Einzüge kosten Gebühren und Ansehen.

Beispiel aus der Praxis: Ein Wartungsdienstleister rechnet bei 400 Gewerbekunden monatlich Pauschalen von durchschnittlich 250 € ab, zusammen 100.000 €. Seit er per SEPA-Firmenlastschrift einzieht, gehen die Beträge pünktlich zum Monatsersten ein, und der Mahnaufwand für Kleinbeträge entfällt fast vollständig. Seine Liquiditätsplanung ist dadurch deutlich verlässlicher geworden.

Aus der Bankersperspektive

Regelmäßige Rücklastschriften auf dem eigenen Konto — also geplatzte Einzüge mangels Deckung — sind für Banken ein deutliches Warnsignal im Kontoverhalten. Umgekehrt verbessert ein hoher Lastschriftanteil bei den Kundeneinzahlungen die Planbarkeit des Cashflows, was die Bank positiv sieht.

Häufige Fragen zum Thema Lastschriftverfahren

Was ist der Unterschied zwischen SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift?

Bei der Basislastschrift kann der Zahler eine Belastung innerhalb von acht Wochen ohne Begründung zurückgeben lassen. Bei der Firmenlastschrift, die nur zwischen Unternehmen möglich ist, entfällt dieses Erstattungsrecht — dafür muss der Zahler das Mandat vorher bei seiner Bank bestätigen.

Was passiert bei einer Rücklastschrift?

Der Betrag wird dem Empfänger wieder belastet, und in der Regel fallen Bankgebühren an. Der Empfänger muss die Forderung anschließend auf anderem Weg einziehen und sollte bei wiederholten Rücklastschriften den Zahlungsweg für diesen Kunden überdenken.

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