Mietkauf einfach erklärt
Beim Mietkauf erwirbt ein Unternehmen ein Wirtschaftsgut — etwa eine Maschine, ein Fahrzeug oder IT-Ausstattung — und bezahlt es in festen monatlichen Raten. Anders als beim Leasing ist es von Beginn an wirtschaftlicher Eigentümer. Das rechtliche Eigentum geht erst mit der letzten Rate über; bis dahin behält sich der Finanzierer das Eigentum vor.
Daraus ergeben sich die bilanziellen Folgen: Das Objekt wird beim Mietkäufer aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben, die Restschuld steht als Verbindlichkeit auf der Passivseite. Die Bilanz verlängert sich also — der Mietkauf ist nicht bilanzneutral. Umsatzsteuerlich gilt er als Lieferung: Die gesamte Umsatzsteuer wird zu Beginn in Rechnung gestellt und kann sofort als Vorsteuer abgezogen werden.
Weil der Mietkäufer wirtschaftlicher Eigentümer ist, kann er auch steuerliche Instrumente wie den Investitionsabzugsbetrag oder Sonderabschreibungen nutzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Raten bestehen aus Tilgung und Zins; nur der Zinsanteil ist Aufwand. Am Ende der Laufzeit gibt es keine Diskussion um einen Restwert wie beim Leasing — das Objekt gehört dem Unternehmen.
Mietkauf eignet sich für Güter, die lange genutzt werden und nach Ende der Finanzierung noch einen nennenswerten Wert haben. Nachteile sind die höhere Bilanzsumme, die die Eigenkapitalquote senkt, und die Umsatzsteuer, die häufig mit der ersten Rate fällig wird und bis zur Erstattung über die Voranmeldung Liquidität bindet. Gegenüber einem klassischen Investitionskredit ist der Mietkauf oft schneller abgewickelt, weil der Finanzierer über den Eigentumsvorbehalt zugleich die Sicherheit hält.
Aus der Bankersperspektive
Banken behandeln Mietkauf-Verpflichtungen als Finanzverbindlichkeiten und rechnen sie in Verschuldungsgrad und Kapitaldienst ein. Wer mehrere Verträge bei verschiedenen Anbietern hat, sollte eine Übersicht mit Raten und Laufzeiten bereithalten — fehlende Transparenz kostet im Rating Vertrauen.
Häufige Fragen zum Thema Mietkauf
Was ist der Unterschied zwischen Mietkauf und Leasing?
Beim Mietkauf ist das Unternehmen von Anfang an wirtschaftlicher Eigentümer, aktiviert das Objekt und wird nach der letzten Rate auch rechtlicher Eigentümer. Beim Leasing bleibt das Objekt in der Regel beim Leasinggeber, die Raten sind Betriebsausgaben.
Kann man beim Mietkauf die Vorsteuer sofort ziehen?
Ja. Der Mietkauf gilt umsatzsteuerlich als Lieferung, daher wird die gesamte Umsatzsteuer zu Beginn berechnet und ist bei ordnungsgemäßer Rechnung sofort als Vorsteuer abziehbar.
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