Sale-and-Lease-Back einfach erklärt
Beim Sale-and-Lease-Back wird ein Wirtschaftsgut, das dem Unternehmen bereits gehört — eine Maschine, ein Fuhrpark, eine Betriebsimmobilie —, an einen Leasinggeber verkauft. Gleichzeitig schließen beide einen Leasingvertrag, sodass das Unternehmen das Objekt unverändert weiter nutzt. Der Kaufpreis fließt als Liquidität zu; im Gegenzug fallen künftig Leasingraten an.
Das Instrument dient der Innenfinanzierung aus vorhandenem Vermögen: Stille Reserven werden gehoben, wenn der Marktwert über dem Buchwert liegt. Der dabei entstehende Buchgewinn erhöht das Ergebnis — und muss grundsätzlich versteuert werden. Wird der Erlös zur Tilgung von Krediten verwendet, sinkt die Bilanzsumme, was die Eigenkapitalquote verbessern kann.
Eingesetzt wird Sale-and-Lease-Back häufig in Wachstumsphasen, bei Nachfolgelösungen oder in der Krise, wenn Banken keine zusätzlichen Kredite geben. Der Leasinggeber orientiert sich dabei stark am Objektwert: Gebrauchte Maschinen mit guter Drittverwendungsfähigkeit lassen sich leichter finanzieren als Spezialanlagen, die außer dem eigenen Betrieb kaum jemand nutzen kann. Vor dem Abschluss steht meist ein Gutachten über den Marktwert.
Zu beachten: Die Summe der Leasingraten liegt über dem erzielten Kaufpreis, die Finanzierung hat also ihren Preis. Sind die Objekte bereits als Sicherheit an eine Bank übereignet, muss diese zustimmen und die Sicherheit freigeben. Bilanziell hängt die Behandlung davon ab, wem das Objekt nach dem Vertrag wirtschaftlich zuzurechnen ist; für die Liquiditätsplanung zählen in jedem Fall die laufenden Raten. Ein Vergleich mit klassischem Leasing neuer Objekte und mit einem Bankkredit lohnt sich.
Aus der Bankersperspektive
Die Hausbank fragt bei Sale-and-Lease-Back, wofür die freigesetzte Liquidität verwendet wird — Schuldenabbau und Investitionen werden anders bewertet als das Stopfen laufender Verluste. Sind Objekte an die Bank sicherungsübereignet, gehört die Abstimmung mit ihr an den Anfang, nicht ans Ende.
Häufige Fragen zum Thema Sale-and-Lease-Back
Für welche Güter eignet sich Sale-and-Lease-Back?
Vor allem für werthaltige, gut verwertbare Objekte wie gängige Maschinen, Fahrzeugflotten, Produktionsanlagen oder Gewerbeimmobilien. Spezialanlagen mit geringem Wiederverkaufswert sind schwer zu finanzieren.
Muss der Gewinn aus Sale-and-Lease-Back versteuert werden?
Liegt der Kaufpreis über dem Buchwert, entsteht ein Veräußerungsgewinn, der grundsätzlich steuerpflichtig ist. Die genaue Behandlung sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
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