Zahlungsbürgschaft

Bürgschaft, mit der sich ein Dritter — meist eine Bank — verpflichtet, für die Zahlungspflicht eines Kunden, Mieters oder Bauherrn einzustehen, falls dieser nicht zahlt.

MC Masko ConsultingRedaktion · Finanzlexikon Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit

Zahlungsbürgschaft einfach erklärt

Eine Zahlungsbürgschaft sichert einen Gläubiger gegen das Risiko, dass sein Vertragspartner eine Geldschuld nicht begleicht. Typische Anwendungsfälle sind der Kaufpreis einer Lieferung, die Miete für Gewerberäume, Abschlagszahlungen im Bau oder Zahlungen aus Rahmenverträgen. Bürge ist meist eine Bank oder ein Versicherer, der die Bürgschaft im Rahmen eines Avalkredits stellt; der Auftraggeber zahlt dafür eine Avalprovision.

Rechtlich handelt es sich um eine Bürgschaft nach §§ 765 ff. BGB. Sie ist akzessorisch: Der Bürge haftet nur, soweit die Hauptschuld tatsächlich besteht, und kann sich auf Einwendungen des Schuldners berufen. Im Geschäftsverkehr ist sie fast immer selbstschuldnerisch, der Gläubiger muss also nicht erst erfolglos gegen den Schuldner vorgehen. Häufig ist sie zudem befristet und auf einen Höchstbetrag begrenzt. Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern verpflichtet den Bürgen zur sofortigen Zahlung; Einwendungen werden erst danach geklärt.

Im Baurecht hat die Zahlungsbürgschaft eine besondere Bedeutung. Nach § 650f BGB kann ein Bauunternehmer vom Besteller eine Sicherheit für seine Vergütung verlangen; in der Praxis wird das häufig durch die Zahlungsbürgschaft einer Bank erfüllt. So ist der Handwerker abgesichert, bevor er größere Vorleistungen erbringt. Ausgenommen sind unter anderem öffentliche Auftraggeber und Verbraucher bei bestimmten Bauverträgen.

Abzugrenzen ist die Zahlungsbürgschaft von der Zahlungsgarantie, die vom Grundgeschäft unabhängig ist und dem Begünstigten eine noch stärkere Position gibt. Für Lieferanten ist die Bürgschaft eine Alternative zur Warenkreditversicherung, wenn es um einzelne große Abnehmer geht.

Beispiel aus der Praxis: Ein Fensterbauer erhält von einem gewerblichen Bauträger einen Auftrag über 400.000 Euro. Er verlangt nach § 650f BGB eine Sicherheit für den Werklohn und erhält eine selbstschuldnerische Zahlungsbürgschaft der Bank des Bauträgers über diesen Betrag. Als der Bauträger mit Schlusszahlungen von 120.000 Euro in Verzug gerät, nimmt der Fensterbauer die Bank in Anspruch.

Aus der Bankersperspektive

Für die Bank, die eine Zahlungsbürgschaft stellt, ist sie ein vollwertiges Kreditrisiko: Der Betrag belastet die Kreditlinie des Auftraggebers und wird mit Avalprovision und gegebenenfalls Sicherheiten unterlegt. Wer regelmäßig Bürgschaften braucht, sollte eine eigene Avallinie vereinbaren, damit diese nicht den Spielraum im Kontokorrent schmälern.

Häufige Fragen zum Thema Zahlungsbürgschaft

Was kostet eine Zahlungsbürgschaft?

Die Bank berechnet eine Avalprovision, meist als Prozentsatz der Bürgschaftssumme pro Jahr. Ihre Höhe hängt von Bonität, Laufzeit und Sicherheiten ab, dazu kommen oft Bearbeitungsgebühren.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsbürgschaft und Zahlungsgarantie?

Die Bürgschaft hängt vom Bestehen der Hauptschuld ab, der Bürge kann sich also auf Einwendungen des Schuldners berufen. Die Garantie ist vom Grundgeschäft unabhängig und muss in der Regel auf Anforderung gezahlt werden.

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