Drittkäuferbenennungsrecht

Klausel in Leasingverträgen, nach der der Leasingnehmer zum Vertragsende einen Käufer für das Leasingobjekt benennen darf. Das kann einen Mehrerlös sichern.

MC Masko ConsultingRedaktion · Finanzlexikon Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit

Drittkäuferbenennungsrecht einfach erklärt

Am Ende eines Leasingvertrags stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Objekt? Bei Teilamortisationsverträgen ist ein Restwert kalkuliert, der am Laufzeitende noch erzielt werden muss. Das Drittkäuferbenennungsrecht erlaubt dem Leasingnehmer, einen Käufer zu benennen, an den der Leasinggeber das Objekt dann verkauft — etwa einen Geschäftspartner, einen Händler oder ein verbundenes Unternehmen.

Für den Leasingnehmer hat das zwei Vorteile. Erstens kennt er den Markt für seine Maschine oder sein Fahrzeug oft besser als die Leasinggesellschaft und kann einen höheren Preis erzielen. Liegt der Erlös über dem Restwert, steht ihm vertraglich häufig ein Großteil dieses Mehrerlöses zu. Zweitens muss er das Objekt nicht selbst kaufen, um es zu verwerten.

Für den Leasinggeber senkt ein benannter Käufer das Verwertungsrisiko. Er wird den Verkauf aber meist nur akzeptieren, wenn der Preis mindestens den Restwert deckt und der Käufer sofort zahlt. Liegt der Erlös darunter, muss der Leasingnehmer bei Verträgen mit Restwertgarantie die Differenz ausgleichen.

Abzugrenzen ist die Klausel vom Andienungsrecht, bei dem umgekehrt der Leasinggeber verlangen kann, dass der Leasingnehmer das Objekt zum Restwert kauft, und vom Mietkauf, bei dem das Eigentum von vornherein übergehen soll. Wie die Klausel formuliert ist, kann auch die steuerliche Zuordnung des Objekts beeinflussen — das sollte vor Vertragsschluss der Steuerberater prüfen. In der Praxis lohnt es sich, schon bei Vertragsabschluss auf diese Klausel zu achten und den Anteil am Mehrerlös schriftlich festzuhalten.

Beispiel aus der Praxis: Ein Bauunternehmen least einen Bagger für 180.000 €, der kalkulierte Restwert nach vier Jahren beträgt 60.000 €. Ein Subunternehmer bietet 72.000 €, das Bauunternehmen benennt ihn als Käufer. Vom Mehrerlös über 12.000 € erhält es laut Vertrag 75 %, also 9.000 €.

Aus der Bankersperspektive

Restwertgarantien aus Teilamortisationsverträgen sind für die Bank versteckte Zahlungspflichten. Legen Sie bei Kreditgesprächen offen, welche Restwerte wann fällig werden und wie Sie die Verwertung planen.

Häufige Fragen zum Thema Drittkäuferbenennungsrecht

Muss die Leasinggesellschaft den benannten Käufer akzeptieren?

Das regelt der Vertrag. Üblich ist, dass sie zustimmt, wenn der Kaufpreis mindestens den Restwert deckt und die Zahlung gesichert ist.

Was passiert, wenn der Käufer weniger als den Restwert zahlt?

Bei Verträgen mit Restwertgarantie gleicht der Leasingnehmer die Differenz aus. Planen Sie dieses Risiko bei schwer verkäuflichen Objekten ein.

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