Imparitätsprinzip

Bilanzierungsgrundsatz des HGB: Absehbare Verluste müssen bereits ausgewiesen werden, Gewinne dagegen erst, wenn sie tatsächlich realisiert sind. Er folgt aus dem Vorsichtsprinzip.

MC Masko ConsultingRedaktion · Finanzlexikon Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit

Imparitätsprinzip einfach erklärt

Das Imparitätsprinzip ist im Handelsgesetzbuch verankert (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). „Imparität“ bedeutet Ungleichheit: Gewinne und Verluste werden in der Bilanz bewusst unterschiedlich behandelt. Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, müssen berücksichtigt werden — auch wenn sie erst nach dem Stichtag bekannt werden. Gewinne dürfen dagegen erst gezeigt werden, wenn sie durch Verkauf oder Leistung realisiert sind.

Im Bilanzalltag zeigt sich das Prinzip an mehreren Stellen. Nach dem Niederstwertprinzip werden Vermögensgegenstände auf einen niedrigeren Wert abgeschrieben, wenn ihr Wert gesunken ist — beim Umlaufvermögen zwingend, beim Anlagevermögen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (siehe Abschreibung). Verbindlichkeiten werden umgekehrt mit dem höheren Wert angesetzt. Für drohende Verluste aus bereits vereinbarten, aber noch nicht erfüllten Geschäften sind Rückstellungen zu bilden.

Ziel ist der Gläubigerschutz: Der Jahresabschluss soll das Unternehmen eher ärmer als reicher zeigen, damit keine Gewinne ausgeschüttet werden, die nicht sicher erwirtschaftet sind. Die Kehrseite sind stille Reserven: Eine Immobilie, die seit Jahrzehnten zu historischen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bilanziert wird, kann heute ein Vielfaches wert sein, ohne dass die Bilanz es zeigt.

Andere Regelwerke weichen ab. Die internationale Rechnungslegung nach IFRS erlaubt teilweise den Ansatz zu Marktwerten, auch oberhalb der Anschaffungskosten. Im Steuerrecht gilt das Prinzip grundsätzlich ebenfalls, Rückstellungen für drohende Verluste sind dort aber nicht zulässig. Wer ein Unternehmen über seinen Substanzwert beurteilen will, muss stille Reserven deshalb gesondert ermitteln.

Beispiel aus der Praxis: Ein Großhändler hat Ware für 200.000 € eingekauft; zum Bilanzstichtag ist der Marktpreis auf 160.000 € gefallen. Er muss die Ware auf 160.000 € abschreiben und 40.000 € Aufwand buchen. Wäre der Preis auf 260.000 € gestiegen, bliebe es beim Ansatz von 200.000 € — der mögliche Gewinn zählt erst, wenn die Ware verkauft ist.

Aus der Bankersperspektive

Banken schätzen die vorsichtige HGB-Bilanz, weil sie Gläubiger schützt. Stille Reserven, etwa in längst abgeschriebenen Immobilien, sieht der Kreditanalyst aber nicht automatisch — belegen Sie sie mit einem Gutachten, wenn sie für Ihre Finanzierung eine Rolle spielen sollen.

Häufige Fragen zum Thema Imparitätsprinzip

Was bedeutet das Imparitätsprinzip einfach erklärt?

Verluste werden in der Bilanz schon gezeigt, wenn sie absehbar sind, Gewinne erst, wenn sie tatsächlich erzielt wurden. So soll sich ein Unternehmen nicht reicher rechnen, als es ist.

Gilt das Imparitätsprinzip auch in der Steuerbilanz?

Grundsätzlich ja, über die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz. Es gibt aber Ausnahmen: Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind steuerlich nicht erlaubt, und Teilwertabschreibungen setzen eine voraussichtlich dauernde Wertminderung voraus.

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