Wechselkredit

Kurzfristige Finanzierung auf Basis eines Wechsels: Die Bank kauft einen noch nicht fälligen Wechsel unter Abzug von Zinsen an oder stellt ihre eigene Unterschrift auf einem Wechsel bereit.

MC Masko ConsultingRedaktion · Finanzlexikon Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit

Wechselkredit einfach erklärt

Ein Wechsel ist ein streng formalisiertes Wertpapier, in dem der Aussteller den Bezogenen anweist, an einem bestimmten Tag eine bestimmte Summe zu zahlen. Mit seiner Unterschrift — dem Akzept — verpflichtet sich der Bezogene zur Zahlung. Das Wechselgesetz macht diese Verpflichtung besonders belastbar: Gegenüber späteren Inhabern des Wechsels sind Einwendungen aus dem zugrunde liegenden Geschäft weitgehend ausgeschlossen, und im Wechselprozess lassen sich Ansprüche besonders schnell durchsetzen.

Beim Wechselkredit gibt es zwei Grundformen. Beim Diskontkredit verkauft ein Lieferant einen Wechsel, den ihm sein Kunde gegeben hat, vor Fälligkeit an die Bank. Diese zahlt den Betrag abzüglich Zinsen für die Restlaufzeit aus. Beim Akzeptkredit akzeptiert die Bank selbst einen Wechsel, den ihr Kunde auf sie zieht, und stellt damit ihre Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Platzt ein diskontierter Wechsel, kann die Bank auf alle Unterzeichner Regress nehmen, also auch auf den Lieferanten, der ihn eingereicht hat.

Früher war der Wechsel ein zentrales Instrument der Handelsfinanzierung im Mittelstand, weil Banken diskontierte Wechsel bei der Bundesbank refinanzieren konnten. Verbreitet war etwa das Scheck-Wechsel-Verfahren, mit dem Kunden Skonto nutzen und die Zahlung trotzdem über einen Wechsel finanzieren konnten. Mit dem Start der gemeinsamen europäischen Geldpolitik ist diese Refinanzierungsmöglichkeit entfallen, und der Wechselkredit hat stark an Bedeutung verloren.

Heute spielen Wechsel vor allem im Auslandsgeschäft eine Rolle, etwa bei der Forfaitierung von Exportforderungen oder in Ländern, in denen sie im Handel noch üblich sind. Für die kurzfristige Finanzierung im Inland nutzen Unternehmen stattdessen meist Kontokorrentkredite, Factoring oder Einkaufsfinanzierungen.

Beispiel aus der Praxis: Ein Exporteur erhält von einem Kunden einen akzeptierten Wechsel über 100.000 Euro, fällig in 90 Tagen. Er reicht ihn bei seiner Bank zum Diskont ein, die bei einem angenommenen Diskontsatz von 6 % pro Jahr rund 98.500 Euro auszahlt. Löst der Kunde den Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, nimmt die Bank den Exporteur in Rückgriff.

Aus der Bankersperspektive

Beim Diskontkredit prüft die Bank vor allem die Bonität des Bezogenen, denn er soll den Wechsel bei Fälligkeit einlösen; der Einreicher haftet aber mit. Ein geplatzter oder protestierter Wechsel gilt als schweres Negativmerkmal und belastet die Kreditwürdigkeit aller Beteiligten unmittelbar.

Häufige Fragen zum Thema Wechselkredit

Gibt es den Wechselkredit heute noch?

Ja, aber er ist selten geworden. Im Inland haben ihn Kontokorrentkredite, Factoring und Einkaufsfinanzierungen weitgehend ersetzt, im Auslandsgeschäft kommt er noch vor.

Was passiert, wenn ein Wechsel nicht eingelöst wird?

Der Inhaber kann auf alle Unterzeichner zurückgreifen, auch auf den, der den Wechsel weitergegeben hat. Wechselansprüche lassen sich zudem in einem beschleunigten Gerichtsverfahren durchsetzen.

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